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Kinderschutz im Landkreis Elbe-Elster

Der besondere Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung obliegt allen Einrichtungen und Diensten, die Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe (Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie den Hilfen zur Erziehung gem. § 8a SGB VIII) erbringen.

Die Verfahrens- und Handlungsregelungen sowie die zugehörigen Anlagen sollen den Trägern sowie deren Fachkräften Handlungssicherheit im Umgang mit kindeswohlgefährdenden Aspekten geben und verbindliche Verantwortlichkeiten im Rahmen des Kinderschutzes benennen. Mit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 07.11.2017 wurden diese als verbindlich erklärt.

Handlungsleitfaden

Meldebogen des Trägers

Prüfschema nach § 72a SGB VIII

Erklärung nach § 72a SGB VIII

Standards der insoweit erfahrenen Fachkraft

Verfahrens- und Handlungsregelungen zur Umsetzung § 8a SGB VIII

Berufsgeheimnisträger*innen wie Ärzte*innen, Hebammen, Psycholog*innen, Mitarbeiter*innen in Ehe, Familien- und Erziehungs-beratungsstellen, Suchtberatungsstellen, Schwangerenkonflikt-beratungsstellen und Lehrkräfte an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen haben gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (§4 KKG).

Insoweit erfahrene Fachkräfte sind Kolleg*innen aus dem Kinder- und Jugendhilfebereich, welche auf Kindeswohlgefährdungen spezialisiert sind und über praktische Erfahrung im Umgang mit Gefahren für das Kindeswohl verfügen und entsprechend beraten.

Sollten Sie eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft wünschen, wenden Sie bitte sich an den Fachbereich Kinderschutz/ Frühe Hilfen.

Die Kooperation im Kinderschutz zwischen dem Staatlichen Schulamt Cottbus und dem Landkreis Elbe-Elster zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung unter Anwendung der dazugehörigen Handlungs- und Verfahrensgrundsätze wurde am 12.03.2019 vom Jugendhilfeausschuss als verbindlich beschlossen.

Kooperationsvereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung

Handlungs- und Verfahrensgrundsätze zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung zwischen dem Staatlichen Schulamt Cottbus und dem Landkreis Elbe-Elster

Kontakt


Frau Silvana Rhein

Kinderschutzkoordinatorin
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg(Elster) Stadt
Telefon: 03535 46-3555
Fax: 03535 46-3180
E-Mail: silvana.rhein@lkee.de oder Kontaktformular
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Herr Steven Börner

Koordinator für Frühe Hilfen
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3554
Fax: 03535 46-3180
E-Mail: steven.boerner@lkee.de oder Kontaktformular
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