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Neues Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger in Brandenburg

Ab dem 1. Januar 2021 gilt die Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten beim Inverkehrbringen und der Übernahme von Wirtschaftsdüngern in Brandenburg (WDüngMeldeV).

Hierzu hat das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eine Informationsseite aufgelegt, in der alle Informationen zusammengefasst sind.

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