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Fotocollage mit Karl V. an der Klosterprobstei im brennenden Mühlberg anno 1547

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13.07.2021

Förderung von Freibädern für 2022

Antragsfrist endet am 30. September 2021

Die Freibäder erfreuen sich in den derzeitigen Sommermonaten größter Beliebtheit bei Jung und Alt. Gerade nach den zurückliegenden Monaten bieten diese im Landkreis wieder die Möglichkeit, sportliche Aktivitäten und Freizeitvergnügen an der frischen Luft unbeschwert zu genießen. Umso wichtiger ist es, diese Orte und Einrichtungen in der ländlichen Idylle zu erhalten. Auch im kommenden Jahr möchte der Landkreis Elbe-Elster wieder die Freibäder der Region fördern, um die Attraktivität der Angebote zu erhalten. Nach der Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Freibädern können alle kreisangehörigen Gemeinden und Ämter sowie kommunale Unternehmen sowie gemeinnützige Vereine und andere gemeinnützige Institutionen, die Träger eines Freibades sind, Fördermittel zum Erhalt und zur Ausstattung, aber auch zur Qualifizierung des Aufsichtspersonals beantragen. Die Antragsfrist für das Jahr 2022 endet am 30. September 2021. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Detaillierte Angaben zur Antragstellung sind der Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Freibädern vom 3. Dezember 2019 zu entnehmen. Der entsprechende Antrag ist an die Stabsstelle Strategie, Prävention, Netzwerke, Fachbereich Sportförderung, Ludwig-Jahn-Str. 2 in 04916 Herzberg, zu richten.

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

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