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02.06.2020

Wasserentnahme mit Pumpen aus Gewässern des Landkreises ab sofort untersagt

Allgemeinverfügung des Landkreises zum Schutz der Oberflächengewässer erlassen/ Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 14 vom 3. Juni 2020

Aufgrund der extremen Dürre in den vergangenen zwei Jahren und den bisher ungenügenden Niederschlägen konnte keine Entspannung der Niedrigwassersituation in Grund- und Oberflächengewässern eintreten. Da die Wetterprognose weiterhin keinen nennenswerten Niederschlag erwarten lässt, untersagt der Landkreis Elbe-Elster als untere Wasserbehörde per Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung Wasserentnahmen aus allen Oberflächengewässern des Landkreises mittels Pumpen.
Auch für Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist für den Zeitraum der Gültigkeit die Entnahme untersagt.
Nach Auffassung der länderübergreifenden Ad-hoc-AG „Extremsituation“ wurde schon Anfang Mai festgestellt, dass in den Einzugsgebieten der Spree und Schwarzen Elster bereits jetzt ein äußerst sparsamer und gewissenhafter Umgang mit den begrenzten Wasserressourcen angeraten ist.
Durch die untere Wasserbehörde kann eine Ausnahme von den Verboten erteilt werden, wenn die Auswirkungen auf die Ordnung des Wasserhaushalts und den Schutz der Natur nicht erheblich oder nachhaltig sind oder wenn die Regelungen zu einer unbilligen Härte führen würden.
Der Dezernent für Recht, Ordnung und Landwirtschaft des Landkreises, Dirk Gebhard, weist darauf hin, dass die Untere Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster in den Sommermonaten verstärkt an den Gewässern des Landkreises unterwegs sein wird, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überwachen. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Zu lesen ist die Allgemeinverfügung u.a. im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 14 vom 3. Juni 2020.

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Herr Torsten Hoffgaard

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