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Weitere Ausnahmen für Unterricht an Schulen zugelassen

Neue Regelungen gelten vom 4. bzw. 11. Mai an/ Landkreis veröffentlichte Allgemeinverfügung auf der Internetseite und im Amtsblatt

Der Landkreis Elbe-Elster hat eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die vom 4. bzw. 11. Mai an gilt. Sie ergänzt die zuvor erlassene Allgemeinverfügung zum Verbot der Unterrichtserteilung an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft. In der neuen amtlichen Bekanntmachung wird die Unterrichtserteilung von Schulen grundsätzlich weiter untersagt. Gleichzeitig werden dort weitere Ausnahmen zugelassen. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 11 vom 30. April 2020 veröffentlicht worden.

Mit Wirkung vom 4. Mai 2020 wird weiterhin bis zum 22. Mai 2020 an allen Schulen im Landkreis Elbe-Elster, d. h. allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, allen Förderschulen und den Schulen des zweiten Bildungswegs in öffentlicher und freier Trägerschaft, die Erteilung von Unterricht und eine Betreuung im Rahmen ganztagsschulischer Angebote, die eine pysische Präsenzpflicht im Gebäude der Schule oder an anderen Lernorten erfordern, untersagt. In den Räumlichkeiten der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft einschließlich in Schulsporthallen und an anderen Lernorten (Schwimmhallen, außerschulische Lernorte) findet kein Unterricht und keine Betreuung im Rahmen ganztagsschulischer Angebote statt.

Die bisherigen Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien sowie Förderschulen und in den beruflichen Bildungsgängen an Oberstufenzentren zur Vorbereitung auf Prüfungen können fortgeführt werden. Entsprechendes gilt für Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung und überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen sowie vergleichbare Angebote.

Ab dem 4. Mai 2020 wird der Unterricht auch in folgenden Jahrgangsstufen zugelassen:

Klasse 6 an Grundschulen, Klassen 6 und 9 an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen", Klasse 9 an Oberschulen und Gymnasien, Klasse 11 an Gymnasien, Klasse 12 am beruflichen Gymnasium, Klassen 9 und 10 im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife. Ebenso wird der Unterricht im zweiten Semester im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und in allen beruflichen Bildungsgängen an beruflichen Schulen, für die im weiteren Bildungsverlauf die zeitliche Anschlussfähigkeit zu gewährleisten ist, zugelassen. Pädagogische Angebote der Schule in den Klassen 1 bis 10 werden für Schülerinnen und Schüler zugelassen, die Angebote im Rahmen des häuslichen Bereiches nur unzureichend erreichen oder die zur Wahrnehmung des Kindeswohls aufzunehmen sind oder im Einzelfall besonderer Unterstützung bedürfen.

Ab dem 11. Mai 2020 wird der Unterricht in der Klasse 5 an Grundschulen und in der Klasse 5 an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ zugelassen.

Die neuen Ausnahmen ab 4. und 11. Mai gelten nicht für die Leistungs- und Begabtenklassen der Klassen 5 und 6 am Sängerstadtgymnasium in Finsterwalde.

Sonstige schulische Veranstaltungen, insbesondere die Durchführung von vorgesehenen Prüfungen und schulischen Testverfahren, Beratungen schulischer Gremien, Gesprächen im Zusammenhang mit der Aufnahme in die Schule werden zugelassen, soweit diese nicht durch das für Schule zuständige Ministerium aus schulfachlichen Gründen untersagt werden.

Die Durchführung von Staatsprüfungen nach dem Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz werden zugelassen.

Der Unterrichtsbetrieb an Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und Schülerinnen und Schüler mit Schwerstmehrfachbehinderungen beschult werden, kann fortgeführt werden.

Das Internat (OSZ) nimmt seinen Betrieb entsprechend der schulischen Angebote wieder auf. Eine Hortbetreuung, die bisher in den Schulen regelmäßig angeboten wurde, kann im Rahmen einer Notfallbetreuung in den Gebäuden der Schule fortgeführt werden. 

Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen sowie die Funktionsfähigkeit der zur Gesunderhaltung sowie zum Schutz der Bevölkerung dringend erforderliche Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Um dies sicherzustellen, sind die verfügten Untersagungen erforderlich und geboten.
Fragen zum Thema Unterricht und Schule können zu den Sprechzeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr an die Hotline 03535 46 4081 beim Landkreis Elbe-Elster gerichtet werden.
30.04.2020 

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

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