Genesenennachweis nur noch 90 Tage gültig
Die Bundesregierung hat im Januar die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung geändert. Mit dieser Änderung wird die Gültigkeit der Genesenennachweise nicht mehr direkt in der Verordnung, sondern durch das Robert-Koch-Institut als zuständiger Bundesbehörde geregelt. Nach deren derzeitigen Vorgaben gilt der Genesenenstatus aktuell nur noch in der Zeit von 28 Tagen bis höchstens 90 Tagen nach positivem PCR-Test.
Diese Änderung wirkt sich auch auf diejenigen Menschen aus, bei denen die Infektion vor der Änderung der Berechnung festgestellt worden war, die also nach der vorherigen Regelung für sechs Monate als genesen galten. Selbst wenn im Genesenennachweis aufgrund der 6-Monats-Berechnung ein späteres Enddatum eingetragen ist, endet der Genesenenstatus 90 Tage nach der Feststellung der Infektion.
Der Landkreis hat auf diese Regelungen keinen Einfluss.