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25.06.2019

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Genehmigung der Durchführung von Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit

An alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen im Landkreis Elbe-Elster


Allen Haltern von Rindern, Schafen oder Ziegen im Landkreis Elbe-Elster wird hiermit die Genehmigung erteilt, Tiere dieser Arten freiwillig mit einem inaktivierten Impfstoff gegen die Erreger der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 und Serotyp 8 impfen zu lassen. 

  1. Folgende Nebenbestimmungen werden festgelegt: 
  2. Der Tierhalter kann einen Tierarzt seiner Wahl mit der Durchführung der Impfung beauftragen.
  3. Die Impfung darf nur mit zugelassenen inaktivierten Impfstoffen durchgeführt werden. Die Angaben des Impfstoffherstellers sind zu beachten.
  4. Der Tierhalter hat jede in seinem Bestand durchgeführte Impfung gegen die Blauzungenkrankheit dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung der Impfung unter Angabe

-          der Registriernummer seines Bestandes

-          des Datums der Impfung

-          des verwendeten Impfstoffes

schriftlich mitzuteilen.

  1. Der Tierhalter hat im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) jede in seinem Bestand durchgeführte Impfung gegen die Blauzungenkrankheit innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung der Impfung unter Angabe

- der Registriernummer seines Bestandes
- des Datums der Impfung
- des verwendeten Impfstoffes
- im Falle von Rindern, die Ohrmarkennummer jedes geimpften Tieres

durch den Impftierarzt eintragen zu lassen. 

  1. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Widerrufsvorbehalt gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG. Sie kann jederzeit, auch kurzfristig, insbesondere aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung widerrufen oder mit weiteren Nebenbestimmungen versehen werden. 
  2. Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Gründe: 
Die Durchführung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist nach § 4 Abs. 1 EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung genehmigungspflichtig. Demnach kann die zuständige Behörde die Impfung empfänglicher Tiere genehmigen.
Der Landkreis Elbe-Elster ist für den Erlass der Allgemeinverfügung gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG) zuständig. Durch die Qualitative Risikobewertung zur Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 26.04.2019 durch das Friedrich-Loeffler-Institut wurde das Risiko für die Monate Dezember bis März als vernachlässigbar, für die Monate April und November als mäßig und für die Monate Mai bis Oktober als hoch eingeschätzt. Dabei kann das Risiko innerhalb von Deutschland variieren.
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) weist auf die anhaltende Notwendigkeit hin, Rinder und kleine Wiederkäuer durch eine Impfung gegen das Blauzungenvirus vor der Erkrankung zu schützen.

Entsprechend dem Erlass des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 30. April 2019 über die Gewährung von Beihilfen für Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit wird für genehmigte Impfungen eine Beihilfe für die Impfdurchführung, die Bestandsgebühr und für den Erwerb des Impfstoffes (ohne MwSt) gewährt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg (Elster), schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter http://www.lkee.de/Quickmenu/Impressum aufgeführt sind.

Ilona Schrumpf
Amtstierärztin

25.06.2019 

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

Pressestelle
Pressereferent
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-1201
Fax: 03535 46-1239
E-Mail: pressestelle@lkee.de oder Kontaktformular
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