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11.11.2014

10. Psychiatrietag beschäftigte sich mit „Betreuungsverfahren“

Vorsorgevollmacht, kein Thema nur für ältere Menschen

rund 100 Gäste hörten interessante Erläuterungen zum Thema Betreuungsverfahren

rund 100 Gäste hörten interessante Erläuterungen zum Thema Betreuungsverfahren

Der diesjährige Psychiatrietag am 7. November im Bürgerhaus Bad Liebenwerda beschäftigt sich mit den so genannten Betreuungsverfahren. Der Sozialpsychiatrische Dienst im Gesundheitsamt des Landkreises wollte alle hauptberuflich wie auch Ehrenamtlichen auf diesem Gebiet informieren, sensibilisieren und den Austausch ermöglichen. Reiko Mahler, Psychiatriekoordinator beim Sozialpsychiatrischen Dienst meinte gleich zu Beginn, dass dies zwar ein recht trockenes Fachgebiet sei, jedoch in der Praxis viel Leben, Bewegung und vor allem Arbeit dahinter steckt und bei weitem kein Thema nur für ältere Menschen ist. Bei der Betreuung geht es um die gesetzliche Vertretung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. In Deutschland betrifft das rund 1,3 Millionen Bundesbürger. Diese Zahl hat sich seit 1992 ungefähr verdreifacht. Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft getreten und für die Region Elbe-Elster laufen derzeit 1.500 Betreuungsverfahren. Mit verschiedenen Referenten gelang es dem Sozialpsychiatrischen Dienst das Thema von vielen Seiten zu beleuchten. Landrat Christian Heinrich-Jaschinski räumte in seinen Begrüßungsworten ein: „Würde man in der Bevölkerung eine Befragung zum „Betreuungsverfahren“ durchführen, gebe es vermutlich überwiegend verneinende Antworten, denn jeder möchte selbst über sein Leben bestimmen können. Anders werden diejenigen denken, die die Erfahrung machen mussten, dass ein Angehöriger plötzlich schwer erkrankt und selbst nicht mehr entscheidungs- bzw. handlungsfähig ist“. Dinge, die das Leben von einem Tag auf den anderen völlig verändern können. Die Zustimmung zu Behandlungsmaßnahmen oder Anträge auf Leistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung und anderes sind zu klären.

Richterin Marion Seidel vom Amtsgericht Bad Liebenwerda

Richterin Marion Seidel vom Amtsgericht Bad Liebenwerda

Die Sozialarbeiterin Anett Steinbach weiß aus der täglichen Praxis, das viele Fragen an den Sozialpsychiatrischen Dienst gestellt werden. Kann der Betroffene nach der Klinikbehandlung nach Hause zurück? Wie sind Versorgung und Pflege zu realisieren? Haben die Angehörigen Zugriff auf das Konto? Landläufig herrscht die Meinung, der Partner oder die Kinder können alle Entscheidungen treffen. Nach geltendem Recht ist dem nicht so. Es gibt für diesen Fall zwei Möglichkeiten: Es ist vorher eine Vorsorgevollmacht erstellt worden, oder es wird durch das Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt. Will man also letzteres vermeiden, sollte man sich rechtzeitig mit der Vorsorge beschäftigen. Neben Unfall oder schweren Krankheiten gibt es bei psychischen Störungen Ansätze schon bei Auffälligkeiten. War der Nachbar früher ordentlich und sauber, vernachlässigt er heute die Wohnung, das Grundstück und die eigene Hygiene. Heute hat er Schulden, unbezahlte Rechnungen und zieht sich zurück, obwohl er noch vor Monaten das Leben genoss. Anett Steinbach, stellte aber auch klar, das Gesundheitsamt übt keine rechtliche Vertretung aus sondern gibt lediglich Hilfestellungen, bevor von Amts wegen ein Betreuungsverfahren eingeleitet wird. Dieses wiederum wird erst vom Amtsgericht beschieden, wenn besagte Vollmacht nicht vorliegt, berichtete Richterin Marion Seidel vom Amtsgericht Bad Liebenwerda. Das Verfahren beginnt erst mit einem fachärztlichen Gutachten und einem Sozialbericht. Die Betreuer müssen offiziell bestellt werden, denn es geht um die Regelung persönlicher Dinge, angefangen vom Öffnen der Post, Hilfen für das alltägliche Leben bis hin zur Vermögenssorge, einschließlich dem Recht als rechtlicher Vertreter Anträge bei Ämtern oder bspw. Krankenkassen zu stellen. Marion Seidel: „Es ist alles möglich was nötig ist.“ Die Betreuungsbehörde hat dabei die Aufgabe den Sozialbericht zu erstellen, in dem die familiäre und berufliche Situation dargestellt werden und festgestellt wird, wo es Defizite gibt und Hilfen überhaupt angenommen werden. Erst danach erfolgt ein Gutachten, in dem der Werdegang der Betreuung falls möglich, nach Wunsch des betroffenen durch ehrenamtliche Betreuer festgelegt wird. Die Dauer schwankt je nach Gutachten wischen drei Monaten bis maximal sieben Jahren und beginnt bei einfachen Hilfen bis hin zur Gefahrenabwehr.

Christiane Lemm von der Betreuungsbehörde Herzberg

Christiane Lemm von der Betreuungsbehörde Herzberg

Dabei geht es, wie Christiane Lemm von der Betreuungsbehörde Herzberg wie auch Peggy Wendt  von der Psychiatrischen Klinik Bad Liebenwerda wissen „immer um das Wohl der Betroffenen, nicht um das der Angehörigen“. Oft ist jedoch der Grat zwischen eigener Selbstbestimmung und angeordneter Betreuung sehr eng.

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Herr Torsten Hoffgaard

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