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22.10.2020

Afrikanische Schweinepest: Landkreis verstärkt Wachsamkeit und erläßt Allgemeinverfügung

Appell an Schweinehaltende Betriebe, Jagdausübungsberechtigte, Forstmitarbeiter sowie Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll zu handeln
Wildschweine ASP

Wildschweine ASP
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist erstmals in Deutschland nachgewiesen worden. Die Infektion mit dem Virus wurde bei einem toten Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße nahe der Grenze zu Polen am 10. September 2020 vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt. Für den Landkreis Elbe-Elster mit Wildschweinvorkommen (erlegte Wildschweine in Elbe-Elster Stand 31. August 2020: 2198, 2019: 3898 und 2018: 3331) und aktuell 291 Schweinehaltenden Betrieben mit insgesamt 122.736 gemeldeten Tieren (davon 250 Betriebe mit weniger als 100 Tieren, 17 Betriebe mit mehr als 100 Tieren und weniger als 1000 Tieren, sowie 22 Betriebe mit über 1.000 und weniger als 10.000 Tieren, und zwei Betriebe mit mehr als 10.000 Tieren) bedeutet dieser Umstand noch einmal erhöhte Wachsamkeit. Bereits im Vorfeld in den vergangenen Monaten und Wochen wurden neben umfangreicher Präventions- und Aufklärungsarbeit Vorbereitungen für den Ernstfall getroffen. Mitarbeiter der Kreisverwaltung Elbe-Elster haben unter der Federführung des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft zur Problematik im November 2018 eine Stabsrahmenübung absolviert, um für das Thema zu sensibilisieren und Abläufe durchzuspielen. Der Landkreis ist somit für einen Ausbruch der ASP im Landkreis gut gerüstet.
Schweinehalter, die ihre Bestände bisher nicht dem Veterinäramt gemeldet haben, müssen dies jetzt unverzüglich nachholen (03535/46-2681; E-Mail: veterinaeramt@lkee.de). Schweinehaltende Betriebe sollten dringend Maßnahmen ergreifen, ihr Betriebsgelände gegen das Eindringen von Wildschweinen abzusichern.
Alle Jagdausübungsberechtigten, Forstmitarbeiter wie auch die Bürgerinnen und Bürger werden außerdem gebeten, Fallwild (tote Wildschweine) der Leitstelle unter der Rufnummer 112 zu melden.
Die ASP tritt seit 2014 in verschiedenen Ländern der EU auf. Diese für Schweine und Wildschweine sehr bedeutsame Tierseuche verbreitet sich zusehends in Europa.
Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren, übertragen. Unachtsam entsorgte Speisereste von virushaltigem Reiseproviant können ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Solche Essensreste sollten daher vermieden oder für Wildschweine unzugänglich entsorgt werden. Für Haus- und auch für Wildschweine besteht seit Jahrzehnten ein Verfütterungsverbot von Küchen- und Speiseabfällen.
Da das Virus sehr lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Transportfahrzeuge weiter verbreitet werden. Deshalb sollten Reisende und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßregeln beachten.
Für den Menschen ist die ASP ungefährlich. Auch vom Verzehr von gegebenenfalls kontaminiertem Fleisch geht keine Gefahr für die Gesundheit aus. Sowohl für Wild- als auch für Hausschweine ist die ASP allerdings tödlich.

Weitergehende Informationen über die ASP stellen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Friedrich-Löffler-Institut im Internet bereit.

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest >>

22.10.2020 

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Herr Torsten Hoffgaard

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