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20.01.2014

Bauaufsicht überprüfte Ferienhausgebiet im Amt Plessa

Das Wochenend- und Ferienhausgebiet Grünewalder Lauch/Bereich Gorden im Amt Plessa war in den vergangenen drei Jahren Ziel und Gegenstand umfangreicher Überprüfungen durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises.

So wurden zum einen von August bis Oktober 2011 die baulichen Anlagen untersucht. Zum anderen galten die Kontrollen auch der Nutzung der Wochenend- und Ferienhaussiedlung durch die Bewohner. Im Ergebnis stellte die Bauaufsicht des Kreises zahlreiche Rechtsverstöße fest. So wurde auf 55 Grundstücken (von insgesamt 174 bebauten Grundstücken) der Bebauungsplan missachtet. Auch hatten sich seit 2002 insgesamt 51 Personen zum dauerhaften Wohnen in dem Naherholungsgebiet angemeldet. Im Anschluss an die Überprüfungen führte die untere Bauaufsichtsbehörde Anhörungen zu den Rechtsverstößen durch. Die bislang nicht genehmigten aber genehmigungsfähigen Baumaßnahmen erhielten unter Berücksichtigung des Bebauungsplanes eine Nachtragsgenehmigung. Ein freiwilliger teilweiser Rückbau ist ebenfalls zulässig.

„Gemeinsam mit den betroffenen Grundstückseigentümern wurde nach einer einvernehmlichen - aber auch  rechtlich vertretbaren - Lösung gesucht“, sagte der Sachgebietsleiter Rechtliche Aufsicht beim Landkreis, Göran Schrey. Die Problematik Dauerwohnen in genehmigten Bebauungsplangebieten ist vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) und der Gemeinsamen Landesplanung (GL6) geprüft worden. Hierbei wurde festgestellt, dass eine Umwandlung von Wochenend- und Ferienhausgebieten laut Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) nur zulässig ist, wenn diese an vorhandene Siedlungsgebiete angebunden sind und die Erschließung gesichert ist. „Alle diese Anforderungen sind beim Wochenend- und Ferienhausgebiet Grünewalder Lauch/Bereich Gorden nicht gegeben. Anfang April des letzten Jahres untersagte deshalb die untere Bauaufsichtsbehörde den mit Hauptwohnsitz dort gemeldeten Bewohnern per Verfügung das dauerhafte Wohnen. Damit wird sichergestellt, dass unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes jeder ‚Dauerwohner‘ erfasst wurde und die Festlegungen des Bebauungsplanes zukünftig eingehalten werden“, sagte Göran Schrey.

Um dabei gewisse Härten zu vermeiden, hat die untere Bauaufsichtsbehörde Kriterien entwickelt, nach denen bestimmten Personen auch weiterhin ein Wohnrecht in diesem Naherholungsgebiet gewährt werden kann. Das betrifft Personen, die am 1. Januar 2013 älter als 64 Jahre waren oder sich vor dem         1. Januar 2004 mit Hauptwohnsitz im Naherholungsgebiet angemeldet haben. Sofern eines der beiden Kriterien erfüllt ist, wurde diesen Personen die Möglichkeit des Abschlusses eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landkreis Elbe-Elster eingeräumt. Dieser enthält Verpflichtungen und Vereinbarungen, unter denen die derzeit bestehende Wohnnutzung seitens der unteren Bauaufsichtsbehörde geduldet werden kann.

 Diese Verwaltungspraxis wurde durch mehrere Betroffene, die nicht unter den Kriterienkatalog fielen,  im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren angegriffen. Sowohl das Verwaltungsgericht Cottbus als auch am 27. Dezember 2013 das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigten das Handeln der unteren Bauaufsichtsbehörde als rechtmäßig. In der Zukunft wird nun in enger Zusammenarbeit zwischen der Gemeindevertretung Gorden-Staupitz, dem Amt Plessa und dem Landkreis Elbe-Elster eine rechtskonforme Umsetzung der Bebauungsplanfestsetzungen gewährleistet. Es werden im kommenden Jahr weitere Wochenendhausgebiete im Landkreis Elbe-Elster bauaufsichtlich geprüft.

Hintergrund:

Das Naherholungsgebiet „Grünewalder Lauch“ entstand in den 1970er Jahren nach umfangreichen Rekultivierungsmaßnahmen aus dem Braunkohletagebau „Plessa Lauch - Ostfeld“. Vom ersten Besiedelungsplan 1985 bis zum heutigen Tag hat sich das Naherholungsgebiet zu einem attraktiven Wochenend- und Ferienhausgebiet entwickelt. Mit dem 1997 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan „Wochenend- und Ferienhausgebiet Grünewalder Lauch/Bereich Gorden“ schuf die Gemeinde Gorden dafür eine wichtige Rechtsgrundlage.

Darin wurde z.B. festgelegt, dass die zulässige Grundfläche für die zu errichtenden Wochenendhäuser höchstens 55 Quadratmeter betragen darf sowie eine überdachte Terrasse höchstens 15 Quadratmeter aufweisen sollte. Nachdem sich 2010 der Brandenburgische Landtag insbesondere mit der Wohnnutzung in Wochenendhausgebieten beschäftigte und im Ergebnis einen Erlass für „Die Umnutzung von Wochenendhäusern zum dauerhaften Wohnen“ veröffentlichte, entstand für die untere Bauaufsichtsbehörde im Land Brandenburg Handlungsbedarf für Überprüfungen. Diese wurden daraufhin im Folgejahr mit dem dargelegten Ergebnis vorgenommen.

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Herr Torsten Hoffgaard

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