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24.02.2020

Landkreis unterstützt Verwaltung der Verbandsgemeinde

Vereinbarung zur Bearbeitung des Wohngeldes in Falkenberg unterzeichnet
Brachten eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Elbe-Elster und der Verbandsgemeinde Liebenwerda auf den Weg, die die Wohngeldbearbeitung regelt: Landrat Christian Heinrich-Jaschinski (l.) und Bürgermeister Herold Quick (r.).

Brachten eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Elbe-Elster und der Verbandsgemeinde Liebenwerda auf den Weg, die die Wohngeldbearbeitung regelt: Landrat Christian Heinrich-Jaschinski (l.) und Bürgermeister Herold Quick (r.).
© Pressestelle LKEE Torsten Hoffgaard
Der Landkreis unterstützt die Verwaltung der neuen Verbandsgemeinde bei der Erledigung ihrer Aufgaben. So übernimmt die Kreisverwaltung seit Jahresbeginn im Auftrag der Verbandsgemeinde die Bearbeitung des Wohngeldes. Dazu wurde jetzt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Mandatierung) zwischen dem Landkreis Elbe-Elster und der Verbandsgemeinde Liebenwerda unterzeichnet. Landrat Christian Heinrich-Jaschinski und Bürgermeister Herold Quick setzten am 24. Februar im Rathaus Falkenberg dazu ihre Unterschriften unter das Dokument. Nach der Verordnung zur Durchführung des Wohngeldgesetzes und des Wohngeldsondergesetzes im Land Brandenburg sind die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie alle Städte und Ämter mit 20.000 und mehr Einwohnern zuständig für die Bearbeitung des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Die neue Verbandsgemeinde mit den Städten Bad Liebenwerda, Falkenberg, Uebigau-Wahrenbrück und Mühlberg zählt insgesamt 24.575 Einwohner. Die Zuständigkeit der Wohngeldbearbeitung für das Gebiet der Verbandsgemeinde ist somit zum 1. Januar 2020 vom Landkreis Elbe-Elster auf die Verbandsgemeinde Liebenwerda übergegangen. Die Übernahme dieser Aufgabe ist dort aber ab dem genannten Stichtag weder personell noch infrastrukturell möglich. „Um die Zahlbarmachung der Leistungen nach dem Wohngeldgesetz für die Antragsteller aus dem Einzugsgebiet der Verbandsgemeinde dennoch sicherzustellen, haben wir uns gemeinsam entschlossen, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Mandatierung) zwischen dem Landkreis Elbe-Elster und der Verbandsgemeinde Liebenwerda über einen Zeitraum von maximal anderthalb Jahren abzuschließen“, sagte der Landrat. So sei sichergestellt, dass die Bearbeitung des Wohngeldes für die Bürger trotzdem zeitnah vorgenommen werden könne. Im Rahmen der Ausführung der Aufgaben erstattet die Verbandsgemeinde dem Landkreis anfallende Personalkosten und Kosten der Arbeitsplätze. Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten die Bürger sowohl vom Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster als auch in den Bürgerbüros der Verbandsgemeinde. Die Wohngeldanträge können ebenfalls in beiden Behörden abgegeben werden.

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