24.03.2020
Betrieb von Kindertagespflegestellen ab 30. März untersagt
Landkreis veröffentlichte Allgemeinverfügungen dazu im Amtsblatt und online
Der Landkreis Elbe-Elster hat heute eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Darin wird der Betrieb von Kindertagespflegestellen mit Ausnahme einer Notbetreuung mit Wirkung vom 30. März 2020 bis 19. April 2020 untersagt. Die Untersagung bedeutet, dass ab dem 30. März 2020 keine Kinder mehr aufgenommen werden dürfen. Ausgenommen sind Gruppen in den Kindertagespflegestellen, in denen Kinder von Erziehungsberechtigten aus kritischen lnfrastrukturbereichen betreut werden (Notfallbetreuung in kleinen Gruppen). Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte, im Falle von
Alleinerziehenden, die Alleinerziehenden in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können.
Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen sowie die Funktionsfähigkeit der zur Gesunderhaltung sowie zum Schutz der Bevölkerung dringend erforderliche Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Um dies sicherzustellen, ist die verfügte Untersagung erforderlich und geboten. Die Allgemeinverfügung ist im aktuellen Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 6 vom 25. März 2020 veröffentlicht.
Alleinerziehenden, die Alleinerziehenden in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können.
Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen sowie die Funktionsfähigkeit der zur Gesunderhaltung sowie zum Schutz der Bevölkerung dringend erforderliche Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Um dies sicherzustellen, ist die verfügte Untersagung erforderlich und geboten. Die Allgemeinverfügung ist im aktuellen Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 6 vom 25. März 2020 veröffentlicht.