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Gewerbeabfall

Gewerbliche Siedlungsabfälle, kurz Gewerbeabfälle, stammen aus Industrie, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, privaten oder öffentlichen Einrichtungen und sind den Abfällen aus privaten Haushalten aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich.

Die Gewerbeabfallverordnung regelt die Getrennthaltungspflicht der gewerblichen Abfälle in die Fraktionen Papier, Glas, Kunststoffe, Metall, Holz, Textilien und Bioabfälle.  Eine solche Getrennthaltung ist die Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung und ordnungsgemäßen Beseitigung der Abfälle.

Darüber hinaus enthält sie Regelungen zur Getrennterfassungs- und stofflichen Verwertungspflicht für Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen.

Ein Recycling zu hochwertigen Produkten ist am ehesten möglich, wenn bei Bau- und Abbrucharbeiten schon am Entstehungsort in die Abfallfraktionen Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik getrennt wird.

Die Getrennthaltungs- und Verwertungspflichten müssen dokumentiert und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Ansprechpartner

untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
SB Gewerbliche Abfälle
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Formulare und Merkblätter zur Selbstauskunft nach Gewerbeabfallverordnung

Informationsseite des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) zur GewAbfV

Formular Selbstauskunft zum Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Kontakt


Herr Frank George

Amtsleiter
Nordpromenade 4
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2655
Fax: 03535 46-2657
E-Mail: bud@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Susan Stapel

Sekretärin
Nordpromenade 4
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2660
Fax: 03535 46-2657
E-Mail: bud@lkee.de oder Kontaktformular
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