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Altfahrzeuge

Altfahrzeuge gelten unter Zugrundelegung abfallrechtlicher Vorschriften als Abfall. Kriterien hierfür sind Dauer der Stillegung und Ablagerung, Art und Weise der Lagerung, Zustand des Fahrzeuges und das Verhältnis vom nötigen Reparaturwand  zum aktuellen Zeitwert. Ob ein Fahrzeug als Altfahrzeug deklariert werden kann, ist eine grundsätzliche Einzelfallentscheidung.

Altfahrzeug

Altfahrzeug

Ansprechpartner

untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
SB abfallrechtliche Angelegenheiten/Gewerbe Handel/DL
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46 9311
E-Mail:  antonia.teurich@lkee.de

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Kontakt


Herr Frank George

Amtsleiter
Nordpromenade 4
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2655
Fax: 03535 46-2657
E-Mail: bud@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Susan Stapel

Sekretärin
Nordpromenade 4
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2660
Fax: 03535 46-2657
E-Mail: bud@lkee.de oder Kontaktformular
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