Havarien
Besteht die Gefahr, dass wassergefährdende Stoffe austreten können, oder ist dieses bereits geschehen, sind unverzüglich Maßnahmen zur Schadenbegrenzung zu ergreifen (§ 24 Absatz 1 AwSV). Das Austreten einer nicht nur unerheblichen Menge eines wassergefährdenden Stoffes ist unverzüglich einer der folgenden Behörden zu melden, wenn die Stoffe in den Untergrund, in die Kanalisation oder in ein oberirdisches Gewässer gelangt sind oder gelangen können (§ 24 Absatz 2 AwSV):
Feuerwehr: Tel.: 112
Polizeidienststelle: Tel.: 110
Ansprechpartner
SB Abfallwirtschaft / Bodenschutz
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-9330
Fax: 03535 46-9372
E-Mail: stephan.berge@lkee.de
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SB wassergefährdende Stoffe/Anlagen
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46 9350
E-Mail: klaus.friedemann@lkee.de
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