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Wasserschutzgebiete

Zeichen 354 - Wasserschutzgebiet

Zeichen 354 - Wasserschutzgebiet

Das Grundwasser, das der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser dient, unterliegt besonderem Schutz. Daher verfügt in der Regel jede Wasserfassung eines Wasserwerkes über ein so genanntes "Wasserschutzgebiet".

Ein Wasserschutzgebiet wird durch eine Rechtsverordnung des für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministers oder des Kreistages festgesetzt (Wasserschutzgebietsverordnung).

In dieser Verordnung sind die genauen Grenzen der einzelnen Zonen (I, II und III) sowie die jeweiligen Verbote und Nutzungsbeschränkungen niedergeschrieben.

Wasserversorgung

Die Wasserversorgung umfasst die Gewinnung von Rohwasser aus Brunnen oder Oberflächengewässern, die Aufbereitung des Rohwassers zu Trinkwasser oder Brauchwasser, sowie die Wasserverteilung über Pumpstationen, Vorratsbehälter und Wasserleitungen. Zuständig sind die Kommunen oder Wasserverbände bzw. privatrechtlich organisierte Versorgungsunternehmen.

Die Unterlagen zur Auslegung im Rahmen der Neufestsetzung des Wasserschutzgebiet Merzdorf finden Sie ab 19.11.2020 unter folgendem Link:

weiterführende Informationen

Kartenanwendung Wasserschutzgebiete im Land Brandenburg

Ansprechpartner

untere Wasserbehörde
SB Grundwasserwirtschaft
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46 9331
E-Mail:  jochen.pachtmann@lkee.de

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Kontakt


Herr Frank George

Amtsleiter
Nordpromenade 4
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2655
Fax: 03535 46-2657
E-Mail: bud@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Susan Stapel

Sekretärin
Nordpromenade 4
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2660
Fax: 03535 46-2657
E-Mail: bud@lkee.de oder Kontaktformular
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Öffnungszeiten

Montag 
keine Sprechzeiten

Dienstag
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