Wasserschutzgebiete
Das Grundwasser, das der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser dient, unterliegt besonderem Schutz. Daher verfügt in der Regel jede Wasserfassung eines Wasserwerkes über ein so genanntes "Wasserschutzgebiet".
Ein Wasserschutzgebiet wird durch eine Rechtsverordnung des für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministers oder des Kreistages festgesetzt (Wasserschutzgebietsverordnung).In dieser Verordnung sind die genauen Grenzen der einzelnen Zonen (I, II und III) sowie die jeweiligen Verbote und Nutzungsbeschränkungen niedergeschrieben.
Wasserversorgung
Die Wasserversorgung umfasst die Gewinnung von Rohwasser aus Brunnen oder Oberflächengewässern, die Aufbereitung des Rohwassers zu Trinkwasser oder Brauchwasser, sowie die Wasserverteilung über Pumpstationen, Vorratsbehälter und Wasserleitungen. Zuständig sind die Kommunen oder Wasserverbände bzw. privatrechtlich organisierte Versorgungsunternehmen.
Die Unterlagen zur Auslegung im Rahmen der Neufestsetzung des Wasserschutzgebiet Merzdorf finden Sie ab 19.11.2020 unter folgendem Link:
weiterführende Informationen
Ansprechpartner
SB Grundwasserwirtschaft
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46 9331
E-Mail: jochen.pachtmann@lkee.de
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