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Grundwasserabsenkung

Die bei der Errichtung von Bauwerken durchgeführten Maßnahmen zur Freihaltung des Baugrundes von Grundwasser sind aufgrund ihrer Auswirkungen auf den  Wasserhaushalt oft wasserwirtschaftlich bedeutsam und bedürfen regelmäßig der  wasserrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde. Im wasserrechtlichen Verfahren sind aber nicht nur die wasserhaushaltlichen Auswirkungen, sondern auch die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung z. B. auf die Standsicherheit benachbarter Gebäude und den Naturhaushalt zu berücksichtigen.

Formulare / Merkblätter

Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen (VVGWA)

https://mlul.brandenburg.de/media_fast/4055/vvgwa.pdf

Checkliste zur Beantragung einer GW-Absenkung

Ansprechparner

untere Wasserbehörde
SB Abwasserwirtschaft/Behördliche Überwachung
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46 9309
E-Mail:  annette.pachtmann@lkee.de

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Kontakt


Herr Frank George

Amtsleiter
Nordpromenade 4
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2655
Fax: 03535 46-2657
E-Mail: bud@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Susan Stapel

Sekretärin
Nordpromenade 4
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2660
Fax: 03535 46-2657
E-Mail: bud@lkee.de oder Kontaktformular
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Öffnungszeiten

Montag 
keine Sprechzeiten

Dienstag
08:00-12:00
13:00-17:00

Mittwoch
keine Sprechzeiten

Donnerstag
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