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Amt für Jugend, Familie und Bildung

Für Kinder, Jugendliche und Familien bietet das Amt für Jugend, Familie und Bildung vielfältige Unterstützungs-, Beratungs-, Bildungs- und Betreuungsangebote.

>> Weiterbildung - Förderung der Grundversorgung <<


Das Amt gliedert sich in vier Sachgebiete:

1. Rechtliche Vertretung/wirtschaftliche Jugendhilfe

2. Sozialpädagogische Dienste     

                Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle

3. Schulentwicklung/Schülerbeförderung/Schulträgerangelegenheiten

4. Schulorganisation/Beschaffung/Haushalt

 

 Dem Amt sind folgende Einrichtungen nachgeordnet:

- die Kreisvolkshochschule

- das Schullandheim Täubertsmühle

- das Internat in Elsterwerda

- das Jugendwohnheim Elsterwerda mit Clearingstelle

- das Oberstufenzentrum Elbe-Elster mit seinen fünf Abteilungen

- drei Gymnasien

- fünf Oberschulen

- drei Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen"

- drei Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung"

 Schulen im Landkreis Elbe-Elster >>

berufliche Vielfalt der MINT-Berufe >>

 

Haben Sie Fragen oder ein Anliegen? Dann melden Sie sich bei uns bzw. beim zuständigen Sachgebiet. Ihre Daten und Ihre Anliegen sind durch den besonderen Datenschutz des Amtes für Jugend, Familie und Bildung geschützt.

Jugendschöffinnen und -schöffen für das Amtsgericht Bad Liebenwerda und das Landgericht Cottbus gesucht

Zum 31. Dezember 2023 endet die Wahlperiode der im Jahr 2018 gewählten Jugendschöffinnen und ‑schöffen. Für die nächste Amtszeit von 2024 bis 2028 ist in diesem Jahr die Neuwahl der Schöffinnen und Schöffen durchzuführen.

Im Landkreis Elbe-Elster werden 35 Personen gesucht, die am Amtsgericht Bad Liebenwerda und Landgericht Cottbus als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen mitwirken.

Der Jugendhilfeausschuss schlägt dem Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Der Wahlausschuss wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen wählen.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern stehen. Sie wirken bei der Hauptverhandlung wie bei der Urteilsfindung mit gleichem Stimmrecht mit und tragen somit dieselbe Verantwortung für das Urteil. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Schöffinnen und Schöffen brauchen also keine juristischen Kenntnisse. Soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, logisches Denkvermögen, Vorurteilsfreiheit, großes Verantwortungsbewusstsein, Standfestigkeit, Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit sind Eigenschaften, die Schöffinnen und Schöffen mitbringen sollten. Sie sollen die eigene Meinung vertreten, aber auch die Meinung anderer würdigen können. Auf Grund des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt weiterhin eine körperliche Eignung. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen erzieherisch befähigt bzw. in der Jugenderziehung erfahren sein.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Landkreis Elbe-Elster wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, sind von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige (z. B. Richterinnen und Richter, Polizeibeamtinnen und -beamte, Bewährungshelferinnen und -helfer) sowie Religionsdienerinnen und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden.

Interessenten für das Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 15. März 2023 an den:

Landkreis Elbe-Elster
Kreistagsbüro
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)

Bewerbungsvordrucke sind hier erhältlich oder können per E-Mail bzw. telefonisch angefordert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail (ktb@lkee.de) oder unter Telefon 03535 46-1212 an das Kreistagsbüro.

 

 

 

 

Kontakt


Frau Anja Miersch

Amtsleiterin
Rosa-Luxemburg-Straße 44
04916 Herzberg
Telefon: 03535 46-3524
Fax: 03535 46-3530
E-Mail: amt_jfb@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Michaela Richter

Sekretärin
Rosa-Luxemburg-Straße 44
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3525
Fax: 03535 46-3530
E-Mail: amt_jfb@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Anett  Walter

SB Ausschussangelegenheiten, Sekretärin
Rosa-Luxemburg-Straße 44
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3529
Fax: 03535 46-3550
E-Mail: amt_jfb@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Ina Cassens

SB Fachcontrolling, Arbeitsschutz, Qualitätssicherung
Rosa-Luxemburg-Straße 44
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3532
Fax: 03535 46-3550
E-Mail: amt_jfb@lkee.de oder Kontaktformular
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Öffnungszeiten

Montag
keine Sprechzeiten

Dienstag
08:00 bis 11:30
13:00 bis 17:00

Mittwoch
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Donnerstag
08:00 bis 11:30
13:00 bis 16:00

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