Jugendgerichtshilfe/ JGH im Amt für Jugend, Familie und Bildung
Angebot
- Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird aus Anlass einer Straftat eines jungen Menschen (14-21 Jahre) tätig.
- Wir beraten, betreuen und begleiten die jungen Menschen und ihre Familien während des gesamten Verfahrens, in der Regel bereits vor der ersten Vernehmung bei der Polizei. Wir prüfen, ob eine formelle, gerichtliche Sanktion überhaupt notwendig ist oder eine Empfehlung zur Verfahrenseinstellung erfolgen kann, oft im Zusammenhang mit erzieherischen Maßnahmen wie z.B. Täter-Opfer-Ausgleich, Schadensregulierung, Arbeitsauflage, Geldauflage, Drogenberatung, Verkehrsunterricht.
- Unsere Prüfung und Vermittlung von erzieherischen Hilfen nach dem Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) erfolgt im Dialog mit dem jungen Menschen und den Personensorgeberechtigten.
- Bei Anklageerhebung bringen wir die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht zur Geltung und unterbreiten einen entsprechenden Strafvorschlag. Die Betreuung des jungen Menschen in der herausfordernden Gerichtssituation und die Nachbesprechung der Verhandlung sowie die Unterstützung bei der Auflagenerledigung sind uns sehr wichtig.
- Wir arbeiten eng mit den Arrest-und Haftanstalten zusammen, begleiten die Haft und unterstützen die Phase der Haftentlassung.
- Wir wirken ebenfalls bei der Umsetzung der Vollstreckung im Ordnungswidrigkeitengesetz im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende mit.
Unser Angebot ist freiwillig, wir agieren nachvollziehbar und transparent. Im Mittelpunkt stehen der junge Mensch und sein Recht auf Förderung seiner Entwicklung.