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Direktzahlungen

Die Agrarförderung dient der Sicherung des ländlichen Raumes und der Erzeugung von Nahrungsmitteln in der EU. Im Jahr 2023 wurde die Förderung erneuert. Mit der neuen Förderperiode wird der Fokus der Förderung weiterhin auf der Einkommensgrundstützung der Landwirte liegen, jedoch mit einem stärkeren Augenmerk auf Umwelt- und Klimaleistungen im Rahmen der grünen Architektur.

Zur Gewährleistung einer angemessenen Einkommensstützung spielen Direktzahlungen eine wesentliche Rolle für Landwirte. Direktzahlungen werden noch stärker an die Erbringung von Umweltleistungen geknüpft. Voraussetzungen sind eine Mindestbetriebsgröße von einem Hektar sowie der „aktive Betriebsinhaber“.

Wann und wo ist der Antrag einzureichen?

Die Direktzahlungen werden im Antrag auf Agrarförderung bis 15.05. des Antragsjahres bei der zuständigen Behörde beantragt.

Antragsprogramm für Brandenburg und Berlin

Die Antragstellung erfolgt geobasiert und elektronisch im Antragsprogramm WebClient. Neuantragstellende Personen müssen sich zu Beginn des Antragsverfahrens an das Landwirtschaftsamt wenden, um erfasst zu werden.

Sonstiges:

Weitere Informationen sind auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) zu finden.

Anmeldung eines Landwirtschaftsbetriebes [PDF-Dokument: 512 kB]

Kontakt


Frau Elke Höhne

Landwirtschaft
Sachgebietsleiterin
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2518
Fax: 03535 46-2604
E-Mail: Landwirtschaftsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Aktuelles

08.04.2024

Agrarförderung des Antragsjahres 2024


Agrarförderung des Antragsjahres 2024 Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster weist darauf hin, dass der Agrarförderantrag für das Antragsjahr 2024 ab sofort zur Verfügung steht und gestellt werden kann. Er ist vollständig bis zum 15. Mai 2024 bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde ... mehr
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