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Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten

Ziel ist die Erhaltung bzw. Förderung der Lebensräume und Arten in den für Brandenburg ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten, über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume, sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.

Welche Flächen sind förderfähig?

Förderfähig sind landwirtschaftlich genutzte Acker- und Grünlandflächen, welche in der Gebietskulisse Natura 2000 (FFH- und SPA-Gebiete) liegen und auf denen umweltspezifische Nutzungseinschränkungen auf der Grundlage einer Rechtsverordnung gelten.

Wie sind diese Flächen zu beantragen?

Der Antrag hierfür ist formgebunden jährlich im Rahmen des Antrages auf Agrarförderung bis zum 15.05. des Antragsjahres bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Kontakt


Frau Elke Höhne

Landwirtschaft
Sachgebietsleiterin
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2518
Fax: 03535 46-2604
E-Mail: Landwirtschaftsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Aktuelles

08.04.2024

Agrarförderung des Antragsjahres 2024


Agrarförderung des Antragsjahres 2024 Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster weist darauf hin, dass der Agrarförderantrag für das Antragsjahr 2024 ab sofort zur Verfügung steht und gestellt werden kann. Er ist vollständig bis zum 15. Mai 2024 bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde ... mehr
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