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Belehrungen/Bescheinigungen für den Lebensmittelbereich

(ehemalige Gesundheitszeugnisse)

Nachweisheft im Umgang mit Lebensmitteln

Nachweisheft im Umgang mit Lebensmitteln

Personen die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder inverkehr bringen:    

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus,
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis,
  • Fische, Krebse oder Weichtier und Erzeugnisse daraus,
  • Eiprodukte,
  • Säuglings- oder Kleinkindernahrung,
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse,
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage,
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen, Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimingen zum Rohverzehr,

und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände wie Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafes oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftspflege tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt.

 
Was ist sonst noch zu beachten?

Vorzulegen ist der Personalausweis. Für die Durchführung der Belehrung und die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr von 45,00 € erhoben.
Die Wiederholungsausstellung der Bescheinigung einschließlich Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG kostet 30,00 €.

Bei Minderjährigen, die eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG benötigen, und nicht in Begleitung der Sorgeberechtigten erscheinen, ist eine ausgefüllte Einverständniserklärung mitzubringen.
Einverständniserklärung Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG [PDF-Dokument: 64 kB]


Wo und wann findet die Belehrung statt?

Die Belehrung wird:

  • im Gesundheitsamt Herzberg dienstags sowie donnerstags
  • in der Außenstelle Finsterwalde dienstags und donnerstags

nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner für die Terminvereinbarung:

Gesundheitsamt
Amtsärztlicher Dienst
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-3116
Fax:  03535 46-3122
E-Mail:  gesundheitsamt@lkee.de

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Kontakt


Frau Dr. med. Anne-Katrin Voigt

Gesundheitsamt
Amtsärztin, Amtsleiterin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3100
Fax: 03535 46 3122
E-Mail: Gesundheitsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Karina Militzer

SGLin Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
stellv. Amtsärztin
Kirchhainer Straße 38 a
03238 Finsterwalde
Telefon: 03531 502-6428
Fax: 03535 46-3122
E-Mail: Gesundheitsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Sabrina Gaedecke

Gesundheitsamt
Amtsärztlicher Dienst
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3116
Fax: 03535 46-3122
E-Mail: gesundheitsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Dagmar Tunsch

Gesundheitsamt
Amtsärztlicher Dienst
Kirchhainer Straße 38 a
03238 Finsterwalde
Telefon: 03531 502-6412
Fax: 03535 46-3122
E-Mail: Gesundheitsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Öffnungszeiten

Gesundheitsamt
Herzberg

dienstags       
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

donnerstags    
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.

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