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HGB Brandschutz

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Brandschutzdienststelle

Wer das Wort "Brandschutz" hört, denkt zunächst erst einmal an die Feuerwehr. Die Aufgaben im Brandschutz sind wesentlich vielfältiger. Brandschutz bedeutet Gefahren durch Brände abzuwehren, aber auch Hilfe bei Unglücksfällen und anderen Notständen zu leisten. Im Rahmen des "vorbeugenden" Brandschutzes wird, z.B. bei Baumaßnahmen, Vorsorge getroffen, dass schädigende Ereignisse erst gar nicht eintreten können.

Aufgaben

Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren/BimSch-Verfahren

  • Erstellung Stellungnahmen in brandschutztechnischer Sicht insbesondere zu baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art und Nutzung gem. BbgBO
  • Erstellung von Stellungnahmen zu Bauten gemäß Industriebau-Richtlinie
  • Ermittlung und Festlegung des Bedarfes an Löschwasser, Sonderlöschmitteln sowie der Löschwasserrückhaltung (kontaminiertes Löschwasser)
  • Beteiligung an Bauabnahmen der unteren Bauaufsichtsbehörde/Landesumweltamt
  • Bearbeitung von Widersprüchen Beratung von Planern und Bauherren in brandschutztechnischer Hinsicht Beratung zur Errichtung von Brandmelde- und Sprinkleranlagen
  • sowie die Installation von Feuerwehrschlüsselkästen/Rohrdepots

Durchführung der Brandschau in Betrieben/Einrichtungen gem. Brandschauverordnung

  • Überprüfung der Zugänglichkeit der Grundstücke und Gebäude für die Feuerwehr
  • Überprüfung der Sicherstellung des Löschwasserbedarfes (Grund- und Objektschutz)
  • Kontrolle der Sicherheit der Flucht- und Rettungswege (Anordnung und Ausbildung)
  • Überwachung der Einhaltung von Wartungs- und Instandhaltungsvorschriften der haustechnischen Anlagen mit Sicherheitsaufgaben wie z.B. Blitzschutzanlagen, Elektrotechnische Anlagen, Lüftungsanlagen, Brandmelde- und Feuerlöschanlagen und Wärmeabzugsanlagen usw.
  • Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Bestuhlungsplänen als auch betriebliche Regelungen zum Brandschutz (z.B. Brandschutzordnung)

BMA Anschlussbedingungen

  • Die aktuell geltenden Anschlussbedingungen für BMA finden sie auf der Internetseite der Leitstelle Lausitz.

Unter Dokumente /  Feuerwehr /  Brandmeldeanlagen

https://www.leitstelle-lausitz.de/dokumente

  • Einen Antrag für eine Feuerwehrschließung im
    Landkreis Elbe-Elster können sie hier herunterladen.

Antrag LKEE FF Schließung B (2.3 MB)


Operativ-taktisches Studium

Merkblatt Operativ-taktisches Studium

Feuerwehrplan

Muster Feuerwehrplan BSD LKEE (1.4 MB)

Muster Feuerwehrplan BSD LKEE Anlage 1 (34 kB)

Muster Feuerwehrplan BSD LKEE Anlage 2 (29 kB)

Antrag Rohrdepot

 Antrag Rohrdepot

Kontakt


Herr Beyer

SB Brandschutzdienststelle
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Fax: 03535 46-4448
Telefon: 03535 46-4425
E-Mail: Ordnungsamt@lkee.de oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Herr Drößigk

Mitarbeiter Brandschutzdienststelle
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Fax: 03535 46-4448
Telefon: 03535 46-4505
E-Mail: Ordnungsamt@lkee.de oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Öffnungszeiten

Montag 
keine Sprechzeiten

Dienstag
08:00 bis 12:00
13:00 bis 17:00

Mittwoch
keine Sprechzeiten

Donnerstag
08:00 bis 12:00
13:00 bis 16:00

Freitag 
keine Sprechzeiten

oder nach Terminvereinbarung

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