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Zuschuss an Berufsschüler/Innen zu den Kosten der Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft

Zuwendungen bekommen Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, die im Land Branden-burg gemäß § 39 Brandenburgisches Schulgesetz berufsschulpflichtig sind.

Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen an Berufsschülerinnen und Berufsschüler zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft zum Besuch der zuständigen Berufsschule.

Die Zuschüsse werden für die Dauer der auswärtigen Unterbringung während der schulischen Ausbildung gewährt. Unterrichtsfreie Tage, Sonn- und Feiertage, die zwischen Unterrichtstagen liegen, werden nicht bezuschusst.

Die Zuschüsse werden jeweils für ein Schulhalbjahr gewährt. Die Anträge sind nach Ablauf eines Schulhalbjahres jeweils spätestens zum 01. April oder 01. Oktober beim Landkreis Elbe-Elster, Sozialamt einzureichen. Die Termine sind Ausschlussfristen.

Antrag der Zuschüsse zur auswärtigen Unterbringung

Merkblatt zu den Zuschüssen der auswärtigen Unterbringung

Online-Antrag

Richtlinie für Unterkunft und Verpflegung

Flyer zur finanziellen Unterstützung von Auszubildenden des Landes Brandenburg

Kontakt


Frau Sabine Leinweber

Sachgebietsleiterin Schulorganisation/Haushalt
Rosa-Luxemburg-Straße 44
04916 Herzberg
Telefon: 03535 46-3526
Fax: 03535 46-3530
E-Mail: amt_jfb@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Alexandra Mittag

SB Schulorganisation OSZ, Internatskosten
Rosa-Luxemburg-Straße 44
04916 Herzberg
Telefon: 03535 46-3508
Fax: 03535 46-3530
E-Mail: schulverwaltungsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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