Zuschuss an Berufsschüler/Innen zu den Kosten der Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft
Zuwendungen bekommen Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, die im Land Branden-burg gemäß § 39 Brandenburgisches Schulgesetz berufsschulpflichtig sind.
Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen an Berufsschülerinnen und Berufsschüler zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft zum Besuch der zuständigen Berufsschule.
Die Zuschüsse werden für die Dauer der auswärtigen Unterbringung während der schulischen Ausbildung gewährt. Unterrichtsfreie Tage, Sonn- und Feiertage, die zwischen Unterrichtstagen liegen, werden nicht bezuschusst.
Die Zuschüsse werden jeweils für ein Schulhalbjahr gewährt. Die Anträge sind nach Ablauf eines Schulhalbjahres jeweils spätestens zum 01. April oder 01. Oktober beim Landkreis Elbe-Elster, Sozialamt einzureichen. Die Termine sind Ausschlussfristen.
Antrag der Zuschüsse zur auswärtigen Unterbringung
Merkblatt zu den Zuschüssen der auswärtigen Unterbringung
Richtlinie für Unterkunft und Verpflegung
Flyer zur finanziellen Unterstützung von Auszubildenden des Landes Brandenburg