Bundesausbildungsförderung - BaföG
Allgemeine Informationen
Schülerinnen und Schüler an Oberschulen, Gymnasien, beruflichen Gymnasien und Fachoberschulen (ab Klasse 10) können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung erhalten.
Die entsprechenden Voraussetzungen, die Bedarfssätze, wichtige Hin-weise zum Ausfüllen der Formulare sowie Informationen zur Wahrung von Fristen erfahren Sie in einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch.
Informationen zur Antragstellung erhalten Sie im Internet unter http://www.bafög.de.
Schüler/Innen und Auszubildende erhalten die Förderung als Vollzuschuss und müssen diese Förderung nicht zurückzahlen.
Voraussetzungen
- Die gewählte Schule bzw. Ausbildung ist förderfähig.
- Sie und Ihre Eltern sind wirtschaftlich nicht in der Lage, für die Kosten der Ausbildung aufzukommen.
- Für Schüler ab Klasse 10 – sie müssen für den Besuch des Gym-nasiums, beruflichen Gymnasiums oder der Oberschule auswärtig untergebracht werden, weil der Schulweg zu weit ist.
- Sie bereits einen eigenen Haushalt führen und eigene Kinder betreuen oder verheiratet sind oder waren.
Verfahrensablauf
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Informieren Sie sich im Vorfeld, ob eine Ausbildungsförderung in Frage kommt. Nähere Auskunft erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Elbe-Elster.
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Die Antragsformulare erhalten Sie ebenfalls beim Amt für Ausbildungsförderung. Ab sofort können Sie Ihren Antrag auch online stellen unter dem Link www.bafög.de
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Füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie alle nötigen Nachweise bei.
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Ihr Antrag wird geprüft und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Bewilligungen
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Ausbildungsförderung wird jeweils für ein Schuljahr gewährt (Bewilligungszeitraum).
Die/der für Sie zuständige Sacharbeiter/in richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:
Frau Zwiersch | Buchstaben A - H | Zimmer 326 | Tel.: 03535/46-3541 |
Herr Conrad | Buchstaben I - Q | Zimmer 327 | Tel.: 03535/46-3551 |
Frau Eifrig | Buchstaben R - Z | Zimmer 325 | Tel.: 03535/46-3522 |