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Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)

Das Land Brandenburg unterstützt die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien.

Ziel der Förderung

  • Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien helfen, einen zur allgemeinen Hochschulreife oder zur Fachhoch-schulreife führenden Bildungsgang erfolgreich abzuschließen.

Wer kann Förderung beantragen?

  • Alle Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien sind anspruchsberechtigt, wenn sie Ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben und die gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium, einer Oberschule bzw. einem beruflichem Gymnasium oder der einen zweijährigen vollzeit-schulischen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule (OSZ) besuchen.
  • Ob eine Anspruchsberechtigung wegen eines geringen Familien-einkommens besteht, wird vom Amt für Ausbildungsförderung geprüft.

Höhe der Landesausbildungsförderung

Die Höhe der Ausbildungsförderung beträgt monatlich 100,00 Euro.

Wie wird Sie berechnet?

  • Sozial anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Kinderzuschlag gemäß Bundeskinder-geldgesetz, Wohngeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
  • Des Weiteren sind alle Schülerinnen und Schüler anspruchs-berechtigt, die ausschließlich Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
  • Bei allen übrigen Familien mit geringem Familieneinkommen überprüft das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungs-förderung das Vorliegen der sozialen Anspruchsberechtigung im Einzelnen.

Wie lange wird die Landesausbildungsförderung gewährt?

  • Grundsätzlich für die Dauer des Schulverhältnisses einschließlich der unterrichtsfreien Zeit.
  • Sie wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag auf Ausbildungsförderung eingereicht wurde.

Zweck der Landesausbildungsförderung

  • Ausbildungsförderung ist ausschließlich für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulverhältnis entstehen einzusetzen. Beispielsweise Kosten für Fachbücher, Nachschlagewerke oder technische Hilfsmittel wie z.B. Laptops. Ein Nachweis der zweckmäßigen Verwendung ist nicht notwendig.

Rückzahlung der Landesausbildungsförderung

  • nein
  • Die Ausbildungsförderung ist kein Darlehen, sondern ein frei-williger Zuschuss des Landes Brandenburg.

Besuch einer Schule außerhalb des Landes Brandenburg

  • relevant ist der ständige Wohnsitz der Schülerin bzw. des Schülers im Land Brandenburg
  • die besuchte Schule kann innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg liegen

Anrechnung der Landesausbildungsförderung auf andere staatliche Leistungen

  • Die Ausbildungsförderung wird nicht als Einkommen berück-sichtigt. Es ist eine zweckbestimmte Förderung, die ausbildungs-spezifische Bedarfe decken soll.

Wie kann die Landesausbildungsförderung beantragt werden?

  • Zeitnah zum Eintritt in den förderfähigen Bildungsgang.
  • Die Antragsformulare erhalten Sie beim Amt für Ausbildungs-förderung. Zur Fristwahrung kann zunächst auch ein formloser Antrag gestellt werden.
  • Anträge können auch online unter dem Link www.mwfk.brandenburg.de gestellt werden. Hier sind auch Hinweise und Hilfen beim Ausfüllen der Formulare zu finden.

Die/der für Sie zuständige Mitarbeiter/in richtet sich nach dem Anfangs-buchstaben Ihres Familiennamens.

 

Frau Zwiersch Buchstaben A - L Zimmer 326 Tel.: 03535/46-3541
Herr Conrad Buchstaben M - Z Zimmer 327 Tel.: 03535/46-3551




Kontakt


Herr Andreas Rambow

Sachgebietsleiter Trägerangelegenheiten
Rosa-Luxemburg-Straße 44
04916 Herzberg
Telefon: 03535 46-3521
Fax: 03535 46-3530
E-Mail: amt_jfb@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Ines Kalisch

SB Ausbildungsförderung
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg
Telefon: 03535 46-3549
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: schulverwaltungsamt@lkee.de oder Kontaktformular Raum: 408

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Herr Frank Conrad

SB Ausbildungsförderung
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3551
Fax: 03535 46-3530
E-Mail: schulverwaltungsamt@lkee.de oder Kontaktformular Raum: 407

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Frau Elfi Eifrig

SB Ausbildungsförderung
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg
Telefon: 03535 46-3522
Fax: 03535 46-3530
E-Mail: schulverwaltungsamt@lkee.de oder Kontaktformular Raum: 420

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