Fahrerkarte/Werkstattkarte/Unternehmerkarte für EG-Kontrollgeräte
Fahrerkarte
Voraussetzung ist der Besitz des EU-Kartenführerscheines. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag Fahrerkarte
- originaler EU-Kartenführerschein
- originaler Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
- Lichtbild neuen Datums (Frontalaufnahme nach Paßverordnung)
Die Gebühren belaufen sich auf 43,00 €.
Unternehmerkarte
Die Beantragung ist nur im Straßenverkehrsamt in Bad Liebenwerda möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag Unternehmerkarte
- Gewerbeanmeldung
- ggf. Handelsregisterauszug
- Vollmacht vom Geschäftsführer
- Personalausweis vom Geschäftsführer (Kopie ausreichend)
- Die Gebühren belaufen sich auf 34,00 €.
Werkstattkarte
Die Beantragung ist nur im Straßenverkehrsamt in Bad Liebenwerda möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag Werkstattkarte
- Aktuelle Anerkennung der Werkstatt nach § 57b StVZO (Gültigkeit 2 Jahre)
- Schulungsnachweis vom Techniker (Gültigkeit 3 Jahre)
- Arbeitsvertrag oder schriftliche Bestätigung über das Arbeitsverhältnis
- Gewerbeanmeldung
- ggf. Handelsregisterauszug
- Originaler Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vom Techniker
- Personalausweis (Kopie ausreichend) und Vollmacht vom Geschäftsführer
Die Gebühren belaufen sich auf 36,00 €.
Bitte beachten Sie - bei Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte/Unternehmerkarte/Werkstattkarte müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubisbehörde des Landkreises Elbe-Elster vorsprechen!!!