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Verwaltungsgebaeude des Landkreis Elbe-Elster in der riesaer Strasse in Bad Liebenwerda. 06.04.2017, Landkreis Elbe-Elster, **Foto: Andreas Franke**

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Teure Telefonnummern und Internetseiten

Wichtige Hinweise des Straßenverkehrsamtes

Telefonische Auskünfte - Einträge in Telefonbücher

über Führerscheine und Kfz-Zulassung sollten direkt beim Landkreis Elbe-Elster eingeholt werden ! Sie erreichen uns unter folgenden Rufnummern 035341 97-7622 (Bad Liebenwerda) und unter 03531 502-67 15 (Finsterwalde).

Unter Einträgen wie „Straßenverkehr/Amtsauskunft“, „Straßenverkehrsinfo zur Kraftfahrzeugzulassungsstelle, Führerschein“ werden in den örtlichen Telefonbüchern Rufnummern angegeben, die nicht zur Kreisverwaltung gehören. Auch Bürger, die im Internet z. B. unter www.telefonbuch.de den Begriff „Zulassung“ und die Postleitzahl eingeben, werden auf eine private Rufnummer verwiesen. Wer dort anruft, wird per Ansage aufgefordert, eine 0190-Sondernummer zu wählen – und das kann bei Preisen ab 1,83 €/Minute richtig teuer werden. Der Landkreis weist darauf hin, dass diese so genannten Servicenummern von privaten Anbietern betrieben werden und mit der Kreisverwaltung nichts zu tun haben.

Internetpräsenz des Straßenverkehrsamtes

Wir als Straßenverkehrsamt Elbe-Elster haben nichts mit www.strassenverkehrsamt.de oder www.stva.de zu tun !!! Auf diesen Seiten ist es angeblich möglich, Wunschkennzeichen zu reservieren!!!

Wunschkennzeichen für den Landkreis Elbe-Elster können Sie nur unter

https://stvaonline.lkee.de  reservieren !!!!! 

Kontakt


Herr Stefan Wagenmann

Straßenverkehrsamt
Amtsleiter
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda

Frau Julia Dietrich

Sekretärin
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
E-Mail: stva@lkee.de oder Kontaktformular Telefon: 035341 97-7622

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Straßenverkehrsamt

Außenstelle KFZ-Zulassung
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
Telefon: 03531 502-6715
Fax: 03531 502-6720

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Öffnungszeiten

Montag
08:00-12:00 Uhr

Dienstag

08:00-12:00 Uhr
13:00-18:00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr

Freitag
08:00-12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass der Wartemarkenspender 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit ausgeschaltet wird
Zulassungsvorgänge die eine erhebliche Bearbeitungszeit erfordern wie z.B. Gutachten oder Einzelgenehmigungen können zurückgestellt werden und außerhalb der Öffnungszeiten bearbeitet werden.


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