Hilfsnavigation

Kreishaus 1

Volltextsuche

Sprache



A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle
 

Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit

Zuständige Behörde:

Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-3555
Fax:  03535 46-3180
Ins Adressbuch exportieren

Ansprechpartner

SA Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-3175
Fax:  03535 46-3180
E-Mail:  dirk.stiller@lkee.de

Ins Adressbuch exportieren

Jugendsozialarbeit

Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Gemäß § 2 Abs. 2 SGB VIII gehören zu den Leistungen der Jugendhilfe die Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Diese Aufgabenfelder sind in den §§ 11 bis 14 SGB VIII verankert und werden im Jugendförderplan ausführlich beschrieben.

Im Fokus des Jugendförderplanes stehen somit:

  • die Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII mit seinen Angebotsschwerpunkten
    • der außerschulischen Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
    • der Jugendarbeit in Spiel, Sport und Geselligkeit,
    • der arbeitswelt-, schul-und familienbezogenen Jugendarbeit,
    • der internationalen Jugendarbeit,
    • der Kinder-und Jugenderholung sowie
    • der Jugendberatung;
  • die Förderung der Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII;
  • die Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 1 und 2 SGB VIII
    • die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen pädagogische Hilfen anbietet,
    • die sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Produktionsschule) vorhält;
  • die Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIIII, die sozialpädagogische Angebote jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung stellt und
  • der erzieherische Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII, der insbesondere darauf abzielt, Kinder und Jugendliche zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und hinsichtlich ihrer Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.

Auf der Grundlage der nachfolgenden Richtlinien fördert der Landkreis Elbe-Elster Projekte der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, die Jugendverbände als Interessenvertretung der Jugendlichen mit jugendlicher Selbstorganisation und die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Förderung von Projekten der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Förderung von Jugendgruppenleiterausbildungen (Juleica)

Förderung von Jugendverbänden

Allgemeine Nebenbestimmungen des Landes Brandenburg

© 2024, Landkreis Elbe-Elster