Hilfsnavigation

Kreishaus 1

Volltextsuche

Sprache

Abfallwirtschaft

Die Überwachung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung sowie Beseitigung von Abfällen auf der Grundlage des Kreiswirtschaftsgesetzes sowie der nach dieser Vorschrift erlassenen weiteren Verordnungen und das Anzeigen von illegalen Müllablagerungen sind vorranige Aufgben der unteren Abfallwirtschaftsbehörde.

Abfallarten:
- Siedlungsabfälle
- Gewerbeabfälle
- Gartenabfälle
- Holzafälle
- Bauabfälle
- Traditions-/Lagerfeuer
- Klärschlamm

© 2024, Landkreis Elbe-Elster