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Veröffentlichung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

über die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße

Nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/007 macht die zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihrem Zuständigkeitsbereich fallenden gemein wirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährter Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechten öffentlich zugänglich.

Der Landkreis Elbe-Elster ist gemäß § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz Brandenburg für ihr Gebiet Aufgabenträger für den übrigen Personennahverkehr und somit zuständige Behörde für den öffentlichen Personennahverkehr im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (§ 3 Abs. 4 ÖPNV-Gesetz Brandenburg).

Der Landkreis Elbe-Elster hat mit öffentlichem Dienstleistungsauftrag vom 11.10.2016 die Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH mit Wirkung vom 01.09.2017 mit der Erbringung von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr in ihrem Gebiet und teilweise in den Nachbarlandkreisen betraut.

Vor dem 01.09.2017 hat die Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH diese Aufgabe auf Grund des Betrauungsbeschlusses vom 30.11.2009 zur Durchführung des auf Linienverkehrsgenehmigungen beruhenden straßengebundenen ÖPNV im Landkreis Elbe-Elster ausgeführt. 

Anlage 1
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH

 

Anlage 2
Übersicht über die Ausschließlichkeitsrechte 

Ausschließlichkeitsrechte ab dem 01.09.2017

Der Landkreis Elbe-Elster gewährt auf Grund des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages vom 11.10.2016 der Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH gemäß § 8a Abs. 8 PBefG zum Schutz des betrauten Verkehrsangebotes das ausschließliche Recht, auf dem Liniennetz (siehe Liniennetzplan) Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen durchzuführen.

Die Ausschließlichkeit beinhaltet das Verbot für andere Verkehrsunternehmen, Linienverkehre mit Bussen gemäß PBefG (§ 42 und § 43) durchzuführen. Von dem Verbot ausgenommen sind die Linienverkehre nach PBefG anderer Verkehrsunternehmen, die das Liniennetz des Landkreises Elbe-Elster berühren und Bestandteil des Nahverkehrsplanes des Landkreises Elbe-Elster sind, mit der dort vorgesehenen Bedienungsfunktion (Linienführung, Fakt).

Anlage 3
Übersicht über die gewährten Ausgleichsleistungen

Der Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH werden bzw. wurden zur Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen die folgenden Ausgleichsleistungen gewährt:

Jahr Ausgleichsleistung

2018 > 2.900.000 Euro
2019 > 3.000.000 Euro
2020 > 3.100.000 Euro
2021 > 3.300.000 Euro

Anlage 4
Linienübersichten der VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH

Übersicht Liniengenehmigungen

ÖPNV Liniennetz


Anlage 5
Angebots - Fahrplankilometer

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