Integration und Asylleistungen
Herzlich Willkommen beim Sachgebiet Integration und Asylleistungen des Landkreises Elbe-Elster.
An dieser Stelle informieren wir Sie rund um das Thema „Integration, Migration und Asylleistungen“ im Landkreis Elbe-Elster. Wir sind Ansprechpartner für alle Fragen im Bereich der sozialen Integration und Teilhabe neuzugewanderter asylsuchender Menschen sowie für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Das Sachgebiet gliedert sich in folgende Fach- bzw. Aufgabenbereiche:
- Aufnahme und vorläufige Unterbringung
- migrationsspezifische soziale Unterstützung
- Migrationssozialarbeit und allgemeine soziale Beratung/ Betreuung
- Förderung unterstützender Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen
- Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Arbeitsgelegenheiten
- sonstige Maßnahmen zur Integration (Integrationskurs)
- Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte im Landkreis Elbe-Elster
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Aufnahme, vorläufigen Unter-bringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flücht-lingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zuge-wanderten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerber-leistungsgesetzes finden sich insbesondere in folgenden Gesetzen und Verordnungen
- Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungs-gesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG)
- Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung — LAufnGDV)
- Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesauf-nahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausge-siedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Per-sonen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung – LAufnGErstV)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)