Leistungen für Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe im Überblick
Handlungsanweisung zur Umsetzung der Leistungen
Protokollnotiz 1/2024 zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
Bildungspaket
Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch Bildungspaket genannt) sind Leistungen, die im Rahmen der Grundsicherung und Sozialhilfe hilfe-bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf zustehen.
Anspruchsberechtigte sind Empfänger von:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (§ 6 Bundeskindergeldgesetz BKGG)
Was ist im Bildungspaket enthalten?
- Mittagessen in Kita, Schulen und Hort
- Kultur, Sport und Freizeit
- Ausflüge der Kita und Schulen
- Lernförderung
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
Wer bekommt die Leistungen?
Grundsätzlich Kinder in Kita oder Hort sowie Schüler an allgemein-bildenden Schulen oder Förderschulen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und Schüler an Berufsschulen ohne Ausbildungs-vergütung. Im Bereich Kultur, Sport und Freizeit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anspruchs-berechtigt.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
beim Sozialamt des Landkreises für
- Sozialhilfeempfänger
- Wohngeldempfänger
- Kinderzuschlagempfänger
- Leistungen nach AsylbLG
beim Jobcenter des Landkreises
- Bürgergeldempfänger
Vordrucke:
Mittagsverpflegung und Schulbedarf
Formblatt für die Schule zum Antrag auf Lernförderung