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Neufestsetzung Wasserschutzgebiet Merzdorf - Auslegung der Unterlagen

Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Merzdorf des Wasser und Abwasserverbandes Schradenland das Wasserschutzgebiet Merzdorf neu festzusetzen.

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der Gemarkung Merzdorf.

Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemar­kungen ganz oder teilweise betroffen:

Gemarkung Merzdorf     Flur 3 und 4

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Dul­dung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.

Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden genauen Karten werden

vom                                 19. November 2020

bis einschließlich            18. Dezember 2020

bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Elbe- Elster hier auch auf der Internetseite und bei dem Wasser und Abwasserzweckverband Schradenland  wäh­rend der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öf­fentlich ausgelegt:

Landkreis Elbe-Elster
Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz

Untere Wasserbehörde
Sachgebiet Grundwasserwirtschaft

Besucheradresse:

Nordpromenade 4 a
04916 Herzberg

Sprechzeiten:

Dienstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr

Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Montag, Mittwoch, und Freitag nach Vereinbarung

Wasser- und Abwasserzweckverband Schradenland

Besucheradresse:

Schulplatz 5
04932 Gröden

Öffnungszeiten:
Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr

Vom                            

19. November 2020 (Beginn der Auslegung)

bis einschließlich        

05. Januar 2021 (Ende Einwendungsfrist)

kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Unteren Wasserbehörde (Besucheradresse: Nordpromenade 4 a, 04916 Herzberg, Postanschrift: Ludwig- Jahn Straße 2, 04916 Herzberg) vorbringen. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird ein separater Termin festgesetzt. Dabei wird den Personen, die fristgemäß Einwendungen vorgebracht haben, die Möglichkeit eingeräumt, zur Schutzgebietsausweisung Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen. Der Erörterungstermin wird mindestens vier Wochen vorher ortsüblich (Kreisanzeiger des Landkreises und im Amtsblatt des Landkreises) bekannt gemacht.

Dokumente

Ansprechpartner

untere Wasserbehörde
SB Grundwasserwirtschaft
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46 9331
E-Mail:  jochen.pachtmann@lkee.de

Ins Adressbuch exportieren

Wasser- und Abwasserzweckverband Schradenland

Frau Käseberg
Schulplatz 5
04932 Gröden
Tel.: (035343) 60414
Fax: (035343) 78841
E-Mail: info@wazvs.de
Öffnungszeiten:Dienstag von 13:00 bis 17:00 Uhr


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