Beprobung und Abgabe... Wie, Was, Wo?
Im Landkreis Elbe-Elster besteht gemäß Tierseuchenallgemeinverfügung die Pflicht zur Beprobung von gesund erlegtem Schwarzwild!
Nach Abgabe der Proben kann es aufgrund von Kurierabholung und Untersuchung im Landeslabor Berlin- Brandenburg zu Verzögerungen der Veröffentlichung des Ergebnisses von bis zu sieben Tagen kommen. Wir bitten Sie, sich selbständig in der aufgeführten Liste über das Ergebnis anhand der Wildmarke zu informieren.