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18.06.2015

Land würdigt hohe Qualitätsstandards der Kreismusikschule

Bildungseinrichtung weiterhin „Anerkannte Musikschule im Land Brandenburg“

Thomas Prager

Thomas Prager
© Kai Huettner www.kaihuettner.de

Die Kreismusikschule „Gebrüder Graun“ darf sich weiterhin „Anerkannte Musikschule im Land Brandenburg“ nennen. Vor wenigen Tagen nahm Musikschulleiter Thomas Prager eine entsprechende Urkunde in Empfang. Die Auszeichnung vergibt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur regelmäßig auf Antrag des jeweiligen Trägers. Die aktuelle Anerkennung gilt bis Ende 2019. Thomas Prager freute sich über die Auszeichnung: „Das Land Brandenburg würdigt damit unter anderem unsere hohen Qualitätsstandards im Unterricht und die engagierte Talentförderung. Aber auch die Qualifikation der Schulleitung und der Lehrkräfte wird damit ausdrücklich unterstrichen. Die Anerkennung unterstreicht, dass wir sehr gut für unsere zukünftige Arbeit aufgestellt sind.“

Mit der Neufassung des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes im Jahr 2014 wurden die Qualitätsstandards für die Musik- und Kunstschulen neu gefasst. Nach mehreren Kunstschulen im zurückliegenden Jahr haben nun in diesem Jahr die ersten Musikschulen das neue Anerkennungsverfahren durchlaufen. Darunter auch die Kreismusikschule „Gebrüder Graun“.

Musik- und Kunstschulen gehören zu den wichtigsten Akteuren im Bereich kulturelle Bildung im Land Brandenburg. Das neue Anerkennungsverfahren trägt diesem Umstand Rechnung, indem es erweiterte Qualitätsstandards verankert. Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an diese Ausbildungsstätten verändert. Unter anderem müssen anerkannte Musik- und Kunstschulen einen kontinuierlichen und pädagogisch planmäßigen Unterricht nachweisen. Das Gesetz benennt zudem die Mindestwochenstundenzahl und legt die Fachbereiche fest, die Musik- und Kunstschulen anbieten sollen und für die ein Unterrichtsnachweis erforderlich ist. Hierzu gehören z.B. der Fachbereich Musikalische Früherziehung, die Fachbereiche der instrumentalen und vokalen Ausbildung (u.a. Schlag-, Zupf-, Streich-, Blas- und Tasteninstrumente sowie Gesang) sowie der Ensembleunterricht. Ebenso verpflichtend ist nach dem neuen Gesetz der Nachweis spezieller Talentförderung.

Das Gesetz stellt außerdem hohe Anforderungen an die Qualifikation der jeweiligen Musik- und Kunstschulleitung sowie die Qualifikation der Lehrkräfte, die mehrheitlich über einen Hochschulabschluss

verfügen und sich regelmäßig fortbilden müssen. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens werden darüber hinaus Kooperationen mit anderen Kulturinstitutionen, Einrichtungen der Jugendhilfe oder Bildungsstätten angestrebt. Nicht zuletzt werden auch Angebote der Musik- und Kunstschulen genau geprüft, die Menschen mit Behinderungen aktiv in das Unterrichtsgeschehen einbinden sollen.

Die Kreismusikschule „Gebrüder Graun“ ist dezentral und bürgerfreundlich an 42 Unterrichtsstellen im Landkreis vor Ort und bietet neben dem klassischen Musikunterricht auch Betätigung für Behinderte sowie zahlreiche Kooperationsprojekte wie die Bläser- und Singklassen kreisweit an.

Die staatliche Anerkennung ist Bedingung für die Landesförderung. Brandenburgische Musik- und Kunstschulen, bei denen die Voraussetzungen stimmen, werden derzeit jährlich mit einer Summe von rund 2,7 Millionen Euro gefördert.

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