27.04.2021
Pflicht zur Beprobung von Fall- und Unfallwild (Schwarzwild)
Im Rahmen der ASP-Früherkennung besteht weiterhin die Pflicht zur Beprobung von Fall- und Unfallwild (Schwarzwild). Jede Probe mit korrekt ausgefülltem Begleitschein wird mit 50,00€ entschädigt.
Auf der Homepage des Landkreises finden Sie bei den Informationen zur Afrikanischen Schweinepest unter anderem Abholmöglichkeiten für Probensets, Kurierstützpunkte und vieles mehr.
Link: Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Für Fragen oder Bereitstellung von Probenmaterial stehen die Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Ihnen gern zur Verfügung:
Nordpromenade 4
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46 2681
Fax: 03535 46 2687
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Fax: 03535 46 2687
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