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27.01.2020

Landkreis Elbe-Elster erlässt die Gebühr für die Trichinenuntersuchung bei erlegtem Schwarzwild bis 30 kg je Stück

Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Schwarzwildbestand hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Wildschweinpopulation

Die Gefahr des Eintrages und Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch Wildschweine ist u.a. durch das Friedrich Löffler Institut als hoch eingeschätzt worden, zumal die letzten ASP-Befunde bei Wildschweinen in Polen nunmehr nur noch wenige Kilometer von der brandenburgischen Grenze entfernt aufgetreten sind. „Besonders eine hohe Schwarzwilddichte, wie sie im Landkreis Elbe-Elster zum Teil vorkommt, würde eine rasche Verbreitung der ASP immens begünstigen“, sagt die Amtstierärztin Ilona Schrumpf vom Amt für Veterinärwesen des Landkreises Elbe-Elster. Dies würde erschwerend auf eine ohnehin schon komplizierte und aufwendige Eindämmung und Bekämpfung der ASP hinzukommen. Ein Eintrag der ASP in den Schwarzwildbestand hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Wildschweinpopulation und die Jagd, aber auch auf die Hausschweinebestände und die Vermarktung von Schweine- und Wildschweinefleisch.
Von daher sind alle Maßnahmen, die zu einer waidgerechten Reduktion der Schwarzwildpopulation führen können, zu befürworten und nach Möglichkeit zu unterstützen.
Daher wird die Trichinenuntersuchungsgebühr für im Landkreis erlegte Stücken Schwarzwild mit einem Gewicht bis 30 kg ab dem Erlegedatum 1. Februar 2020 nicht mehr erhoben, um einen zusätzlichen Anreiz für einen erhöhten Abschuss beim Schwarzwild, speziell im Bereich der schlecht vermarktungsfähigen Frischlinge, zu schaffen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu betrachten, dass auf Grund des von vielen Seiten geforderten und auch bereits vollzogenen erhöhten Schwarzwildabschusses die Möglichkeiten zur Vermarktung, sowie auch die Preise für das Wildbret gesunken sind.

Die Bedingungen für eine sachgemäße Durchführung der Aussetzung der Gebührenerhebung bei der Trichinenbeschau von Schwarzwild bis 30kg sind
• ein vollständig und korrekt ausgefüllter Wildursprungsschein,
• korrekte Kennzeichnung des Stückes mit Wildmarke sowie
• Erlegung des Stückes im Landkreis Elbe-Elster.

Für eine einheitliche Handhabung wird außerdem festgelegt, dass die Gewichtsermittlung am aufgebrochenen Stück in der Schwarte inklusive Haupt erfolgt. Stichprobenartige Kontrollen der erlegten Stücke mit Überprüfung des Gewichts bzw. der Kennzeichnung bleiben vorbehalten.
Für diesbezügliche Fragen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster zur Verfügung.

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