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Fotocollage mit Karl V. an der Klosterprobstei im brennenden Mühlberg anno 1547

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28.11.2016

Besondere Schutzmaßregeln in Geflügelhaltungen

Geflügelhaltung ist anzeigeflichtig


Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft erinnert daran, dass jeder Halter von Geflügel (Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln) seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart (Zucht oder Mast) und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen hat. Dazu gehört auch die Anzeige von nur zeitweilig gehaltenen Tieren (z. B. Enten oder Gänsen in den Sommermonaten). Auch die Haltung von nur einem Tier der genannten Tierarten verpflichtet zur Anzeige (sog. Hobbyhaltung).

Veränderungen der persönlichen Daten, der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, der Nutzungsart bzw. des Standortes sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Geflügelhalter, die dieser Pflicht bisher noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, umgehend die Anzeige ihres Tierbestandes nachzuholen bzw. Veränderungen mitzuteilen. Sollte die Haltung der genannten Tierarten aufgegeben worden sein, muss auch das angezeigt werden. Diese Anzeige kann formlos (auch telefonisch) erfolgen. Die Meldung des Tierbestandes bei anderen Behörden (z.B. Tierseuchenkasse, Viehzählung) entbindet nicht von der Anzeigepflicht beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft.

Die Anzeigen nimmt als zuständige Behörde das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster - 04916 Herzberg, Nordpromenade 4a, Tel.: 03535 462682 oder 462681, Fax: 03535 462687 - per Formular oder formlos entgegen. Diese Anzeige ist nicht mit finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Landkreis Elbe-Elster verbunden.

Unter www.lkee.de finden Sie unter „Service & Verwaltung - Was erledige ich wo - Tierhaltung“ einen entsprechenden Vordruck.

Die Amtstierärztin macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass unterlassene oder verspätete Anzeigen mit Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden können.

DVM Ilona Schrumpf
Amtstierärztin

 

 

Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft jederzeit zur Verfügung.

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

Pressestelle
Pressereferent
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-1201
Fax: 03535 46-1239
E-Mail: pressestelle@lkee.de oder Kontaktformular
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