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Fotocollage mit Karl V. an der Klosterprobstei im brennenden Mühlberg anno 1547

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Unterricht an Schulen und Betrieb von Kindertagesstätten und -pflegestellen weiter untersagt

Landkreis verlängerte Allgemeinverfügungen bis zum 3. Mai 2020

Der Landkreis Elbe-Elster verlängert seine Allgemeinverfügungen zum Unterrichtsverbot an Schulen, zu den Betriebsverboten von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Sie sind über den 19. April 2020 hinaus gültig und werden bis zum 3. Mai 2020 verlängert soweit keine abweichenden Regelungen getroffen sind.

Abweichend wurde festgelegt:

• Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abiturklassen dieses Schuljahres können unter Einhaltung

der festgelegten Hygienestandards stattfinden.

• Die in den Allgemeinverfügungen vom März benannten Bereiche, für die eine Notfallbetreuung vorzusehen ist, werden ergänzt um: Lehrer (nur für die Prüfungsbetreuung).

Zur Begründung der Verlängerung heißt es in der Allgemeinverfügung: Die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 haben noch nicht solch eine Wirkung erbracht, dass nicht mehr von der Gefahr ausgegangen werden muss, dass es in den in den jeweiligen Allgemeinverfügungen genannten Einrichtungen zu einer Übertragung auf viele Personen (Kinder, Eltern, sonstige Angehörige) und damit in der Summe zu einer Überlastung der örtlichen medizinischen Versorgungsstrukturen führen. Es ist daher erforderlich, die Einschränkungen bzw. Untersagung des Betriebs dieser Einrichtungen über den 19. April 2020 hinaus einzuschränken.

Ergänzend erläutert der Beigeordnete und Dezernent für Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales, Roland Neumann: „Diese Verlängerungen sind auch erforderlich, um Rechtssicherheit ab dem 20. April zu haben, denn die bisherigen Allgemeinverfügungen enden am 19. April 2020. Sobald wir vom Land Brandenburg die entsprechenden konkreten Informationen zu den geplanten Lockerungen bzw. Erleichterungen haben, werden wir unsere Allgemeinverfügungen entsprechend anpassen. Erwartet werden entsprechende Hinweise im Verlauf des Wochenendes.“

Die Allgemeinverfügung ist im aktuellen Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 9 vom 17. April 2020 veröffentlicht.

17.04.2020 

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Herr Torsten Hoffgaard

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