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02.11.2020

Knapp 50 neue Corona-Infektionen im Landkreis Elbe-Elster am Wochenende

Neufälle setzen sich auf dem bisherigen Niveau fort
Erster Überblick zum Infektionsgeschehen in den Median-Kliniken Bad Liebenwerda wird für heute angestrebt
coronavirus

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Auch am vergangenen Wochenende blieben die dem Gesundheitsamt gemeldeten Neufälle auf hohem Niveau. Allerdings fließen diese Fälle erst zeitversetzt in die Statistik ein. In der aktuell ausgewiesenen 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner mit 113,9 sind diese noch nicht berücksichtigt. Die nachfolgenden Daten entsprechen somit den Meldedaten vom Wochenende; ohne die knapp 50 neuen Fälle.

positiv Getestete: 343
genesene Personen: 142
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 113,9
verstorben: fünf Personen

Nach Auftreten eines positiven Falles an den Median-Kliniken vor etwas über einer Woche und den dann folgenden Kontaktermittlungsmaßnahmen und Feststellungen des Gesundheitsamtes und des Auftretens weiterer Fälle innerhalb der Einrichtung, die auf ein so genanntes diffuses Infektionsgeschehen hindeuteten, hatte das Gesundheitsamt als letzte und dann unausweichliche Maßnahme für die Einrichtung eine Quarantäne-Anordnung verfügt. Zwischenzeitlich wurden alle Patienten und Mitarbeiter einem PCR-Test unterzogen, deren Ergebnisse seit dem Wochenende vom Gesundheitsamt aufgearbeitet werden. Aufgrund der Menge an Daten, der notwendigen Zuordnung zu den vorgelegten Patientenlisten und der damit einhergehenden weiteren erforderlichen Ermittlung von Kontaktpersonen der positiven Fälle durch das Gesundheitsamt stellt sich die Aufarbeitung sehr komplex dar. Erschwerend kommt hinzu, dass es nicht nur kurz vor der Quarantäneanordnung, sondern auch während der Quarantäne, zu Abreisen von Patienten kam. Auch dies muss nun noch zusätzlich aufgearbeitet werden. Mit der Einrichtungsleitung steht das Gesundheitsamt im Kontakt und versucht, schnellstens alle Informationen zu erhalten und zu bewerten, um eine Entscheidung über die Aufhebung der Quarantäne zu treffen.

Das Gesundheitsamt weist noch mal ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen Quarantäneanordnungen straf- oder bußgeldrechtliche Maßnahmen entsprechend des Infektionsschutzgesetzes nach sich ziehen können. Auch dies ist nunmehr durch das Gesundheitsamt in den entsprechenden Fällen zu prüfen. Es wird dringend appelliert, die erteilte Quarantäneanordnung zu beachten!

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Herr Torsten Hoffgaard

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