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10.12.2020

An alle Geflügelhalter

Ministerium ordnet risikoorientierte Aufstallung von Geflügel in Elbe-Elster per Allgemeinverfügung an
Wildvögel

Wildvögel

Wegen der aktuellen Geflügelpestsituation in Deutschland und den Nachbarländern wurde auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 10. Dezember 2020 die Aufstallungspflicht für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) per Tierseuchenallgemeinverfügung im Landkreis Elbe-Elster angeordnet.
Gemäß der Vorschriften der Geflügelpestverordnung gilt die risikobasierte Aufstallungspflicht ab dem 13. Dezember 2020 für alle Geflügelhaltungen in den Gemarkungen:

- Herzberg/Elster,
- Neunaundorf,
- Friedersdorf,
- Osteroda,
- Redlin,
- Friedrichsluga,
- Gräfendorf,
- Fermerswalde,
- Buckau,
- Bicking,
- Rahnisdorf und
- Mahdel.

Der Wortlaut der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 10. Dezember 2020 ist hier nachzulesen. Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist hochansteckend für Vögel und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Eine Ansteckung von Menschen durch HPAI H5N8 ist unwahrscheinlich.

Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher nicht dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft gemeldet haben, müssen dies unverzüglich nachholen (03535/46-2681; E-Mail: veterinaeramt@lkee.de)

Gebiet für die risikobasierte Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen nach Gemarkungen
Gebiet für die risikobasierte Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen nach Gemarkungen
© Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft

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Herr Torsten Hoffgaard

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Telefon: 03535 46-1201
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