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21.05.2021

Inzidenz-Unterschreitung bringt Lockerungen zu Pfingsten

Öffentliche Bekanntmachung/ Außengastronomie, Kultureinrichtungen und Tierparks können z.B. öffnen

Am Pfingstsonntag (23. Mai) fällt die „Bundesnotbremse“ weg. Dann gibt es gemäß der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zahlreiche Erleichterungen gegenüber dem Bundesgesetz. Zum Beispiel reichen einfache medizinische Masken im öffentlichen Nahverkehr aus. Baumärkte, Fitness-, Kosmetik- und Sonnenstudios, die Außengastronomie, Kultureinrichtungen sowie Kunst-, Musik- und Tanzschulen können am nächsten regulären Öffnungstag unter Auflagen wieder öffnen. Erlaubt sind mit Kontakterfassung ebenfalls der Betrieb von Campingplätzen und die Vermietung von Ferienwohnungen. Auch für den Amateursport drinnen (ab 1. Juni) und draußen gibt es gemäß der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg Erleichterungen gegenüber dem Bundesgesetz.

Grund für die Lockerungen ist das Absinken der Inzidenzwerte unter die 100er Marke. Der Landkreis Elbe-Elster liegt laut Robert-Koch-Institut (RKI) den fünften Werktag in Folge unter dem Corona-Inzidenzwert von 100, was laut Infektionsschutzgesetz öffentlich bekannt zu machen ist. Die anhaltende Unterschreitung setzt die „Bundesnotbremse“ außer Kraft.
Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, öffentliche Bibliotheken, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanischen Gärten sowie Freizeitparks können unter Beachtung von Maßgaben geöffnet werden.
Nach wie vor gilt die Pflicht zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, Kontaktdatenerhebung, der arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sowie die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken und Mund-Nasen-Bedeckungen.
Es gelten nunmehr die unten in der öffentlichen Bekanntmachung dargestellten Schutzmaßnahmen im Landkreis Elbe-Elster.

Stand 21. Mai verzeichnet das Robert-Koch-Institut (RKI) für Elbe-Elster eine Sieben-Tage-Inzidenz von 62,9. Seit 5. Mai liegt der Wert stabil unter 165, seit 6. Mai unter 150, seit 16. Mai unter 100.

Bekanntgabe nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7. SARS-CoV-2-EindV)

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Herr Torsten Hoffgaard

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