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22.12.2021

Landkreis konkretisiert Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation

Ein positiver Antigentest bedarf zwingend einer Nachtestung mittels PCR-Test
coronavirus

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Der Landkreis hat seine Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen und engen Kontaktpersonen vom 16. Dezember konkretisiert. Dort wurde jetzt klargestellt, dass ein positiver Antigentest zwingend einer Nachtestung mittels PCR-Test bedarf.Grundsätzlich regelt die Allgemeinverfügung den Beginn und das Ende der Quarantäne für alle Personen, die ein positives PCR-Test-Ergebnis erhalten haben. Demnach entfallen die separaten Bescheide des Gesundheitsamtes für den Einzelnen bis auf weiteres. Die Allgemeinverfügung gilt in Verbindung mit dem PCR-Test-Ergebnis als Nachweis zur Vorlage beim Arbeitgeber. Des Weiteren werden enge Kontaktpersonen von dieser Allgemeinverfügung erfasst, wonach auch für jene die häusliche Isolation angeordnet wird.

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