Landkreis konkretisiert Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation
Der Landkreis hat seine Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen und engen Kontaktpersonen vom 16. Dezember konkretisiert. Dort wurde jetzt klargestellt, dass ein positiver Antigentest zwingend einer Nachtestung mittels PCR-Test bedarf.Grundsätzlich regelt die Allgemeinverfügung den Beginn und das Ende der Quarantäne für alle Personen, die ein positives PCR-Test-Ergebnis erhalten haben. Demnach entfallen die separaten Bescheide des Gesundheitsamtes für den Einzelnen bis auf weiteres. Die Allgemeinverfügung gilt in Verbindung mit dem PCR-Test-Ergebnis als Nachweis zur Vorlage beim Arbeitgeber. Des Weiteren werden enge Kontaktpersonen von dieser Allgemeinverfügung erfasst, wonach auch für jene die häusliche Isolation angeordnet wird.