Transportgenehmigungen alle erfüllt
Dieser Export von Rindern in die Türkei war ursprünglich schon für den Frühsommer avisiert. Aufgrund der lang anhaltenden Hitzewelle in Südosteuropa hat das Veterinäramt des Landkreises Elbe-Elster diesen aber erst nach deren Abklingen im September zugelassen und abgefertigt. Die Einhaltung sämtlicher nationaler- und unionsrechtlicher Bestimmungen, unter anderem die Einhaltung der Transportdauer, der Ruhepausen, der Wartezeiten an der Grenze, der trächtigkeitsbedingten Transportfähigkeit der Tiere sowie der Temperaturvorgaben, wurden durch den Exporteur glaubhaft gemacht und vom Amt auf Plausibilität geprüft. Im Ergebnis der Prüfung waren alle Voraussetzungen für die Genehmigung des Transports erfüllt. Rechtlich belastbare Gründe, die eine mögliche Ablehnung der Abfertigung des Transports hätten rechtfertigen können, lagen nicht vor. Es bestand insofern ein zwingender Rechtsanspruch des Exporteurs auf Abfertigung des von ihm zur Ausfuhr vorgesehenen Tiertransports.
Die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen in der Türkei sehen aktuell keine Einfuhrrestriktionen für Transporte aus dem Bundesland Brandenburg vor, sondern ausschließlich nur für Transporte aus den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen (Quelle: https://yasakli.tarimorman.gov.tr/). Da in den Exportdokumenten zwingend anzugeben war, dass es im 150-km-Umkreis der Sammelstelle Ausbrüche der Blauzungenkrankheit gibt, hat das Veterinäramt vor der Abfertigung des Transports zudem eine Bestätigung aus der Türkei gefordert, dass die Rinder mit der entsprechenden Attestierung in die Türkei eingeführt werden dürfen. Diese wurde vom Exporteur vorgelegt. Aufgrund dieser Dokumente musste das Veterinäramt davon ausgehen, dass die Türkei die Annahme der Tiere nicht verweigern würde.
Der Transport wurde durch das Veterinäramt ordnungsgemäß im europaweiten Datenbanksystem TRACES eingepflegt, sodass alle beteiligten Akteure und Behörden über diesen Export in die Türkei informiert waren.
Nachdem dem Veterinäramt bekannt geworden ist, dass der abgefertigte Transport an der bulgarisch-türkischen Grenze durch die türkischen Grenzbehörden aufgehalten worden war, wurde intensiv aber leider am Ende vergeblich versucht, gemeinsam mit dem Exporteur, den beauftragten Speditionen und auch im direkten Kontakt mit den Fahrern selbst, sowie mit Unterstützung des Landes und des Bundes Möglichkeiten für eine tierschutzgerechte Lösung zu finden.
Nach Ausschöpfung aller in Betracht gekommenen Maßnahmen, hat sich das Veterinäramt angesichts des immer schlimmer werdenden Tierleides, nach gründlicher Abwägung zur Anordnung der tierschutzgerechten Tötung, aller auf den aufgehaltenen Transporten befindlichen Rinder entschieden und auch bereits mit der Vorbereitung der Ersatzvornahme durch türkische Tierärzte begonnen.
Um Tierleid bei Transporten in Drittländer in Zukunft zu vermeiden und ethisch vertretbare Mindeststandards einzuhalten, sollten Tiertransporte in Drittländer von den Landkreisen nicht mehr abgefertigt werden müssen. Aus Sicht des Veterinäramtes kann solches Tierleid durch überlange Transporte und nicht tierschutzgerechte Haltungsbedingungen und Schlachtmethoden nur durch ein generelles Verbot von Lebendtiertransporten in Drittländer außerhalb der EU verhindert werden. Dies liegt jedoch nicht in der Macht einzelner Landkreise, sondern könnte nur durch eine nationale Rechtsverordnung ermöglicht werden. Der Schutz der Tiere sollte ein höheres Gut darstellen als wirtschaftliche Interessen.