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03.03.2022

Hilfe für Menschen in der Ukraine und geflüchtete Ukrainer

„Aktion Deutschland hilft“ steht bereit/ Landkreis unterstützt bei Aufenthaltsverfahren
KV_Ukraine

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© Illustration: diepiktografen / Schleife: www.freepik.com

Auch im Landkreis Elbe-Elster gibt es eine große Welle der Hilfsbereitschaft für die Menschen, die unter dem Krieg in der Ukraine leiden.

Viele Menschen wollen helfen. Soweit nicht aufgrund vorhandener Verbindungen ganz konkrete Ansprechpartner vor Ort vorhanden sind und diese auch noch erreicht werden können, wird empfohlen, Hilfe über die großen und erfahrenen Hilfsorganisationen zu leisten; beispielsweise über das Bündnis „Aktion Deutschland hilft“, einem Zusammenschluss von über 20 Hilfsorganisationen (IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30, Spenden-Stichwort: Nothilfe Ukraine).

Es sind aber auch schon erste Menschen aus dem Kriegsgebiet im Landkreis Elbe-Elster eingetroffen und haben bei Verwandten, Freunden oder Bekannten Zuflucht gefunden. Wie geht es nun für sie weiter?

Grundsätzlich können sich ukrainische Staatsangehörige bis zu 90 Tage visumsfrei oder mit einem an der Grenze ausgestellten Besuchervisum aufhalten. Eine Verlängerung ist möglich. Ein Anspruch auf Sozialleitungen des Staates ist mit diesem Aufenthaltsstatus nicht verbunden.

Voraussichtlich wird in den nächsten Tagen auf europäischer Ebene eine Lösung herbeigeführt, wonach geflüchtete Menschen aus der Ukraine relativ unbürokratisch eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes erhalten können. Mit diesem Status können dann auch Hilfen zum Lebensunterhalt gewährt werden.

Da diese Möglichkeit wahrscheinlich schon in wenigen Tagen besteht, empfiehlt der Landkreis bis dahin möglichst eine private Unterkunft und Versorgung. Sollte dies nicht möglich sein, können staatliche Hilfen derzeit grundsätzlich nur über das Asylsystem gewährt werden. Dafür müssen sich die geflüchteten Menschen in der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt, Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt melden oder sich an die Bundespolizei in Frankfurt/Oder, Ortsteil: Markendorf. wenden.

Zur Vorbereitung des absehbar vereinfachten Aufenthaltsverfahrens und der dann möglichen Sozialleistungen bittet die Kreisverwaltung Elbe-Elster darum, dass die aufgenommenen geflüchteten Personen schon einmal formlos gemeldet werden an: stab-asyl@lkee.de. Die Servicestelle ist auch telefonisch Mo - Do in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr sowie am Fr von 8.00 – 11.00 Uhr über 03535/ 46 – 3131 erreichbar.


Weitere Informationen :

https://mik.brandenburg.de/mik/de/themen/auslaenderangelegenheiten/informationen-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine/

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukrain-war-ukr/faq-list-ukrain-war.html;jsessionid=EA85319F78E4B617119CCDAF7FA91101.2_cid364 (auf ukrainisch)

03.03.2022 

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

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Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
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