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16.10.2020

Aktuelle Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Brandenburg/Auch in Elbe-Elster steigen die Zahlen


Insgesamt 141 positiv getestete Fälle seit Ausbruch im März/genesene Personen 107/drei verstorbene Personen mit Stand 16. Oktober
coronavirus

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Die Zahl der Corona-Infektionen steigt auch im Landkreis Elbe-Elster wieder täglich an. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 16. Oktober 2020 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:



positiv Getestete: 141
genesene Personen: 107
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 24,6
verstorben: drei Personen

Angesichts der nach den Sommermonaten seit einigen Wochen wieder deutlich ansteigenden Corona-Infektionszahlen hatte Brandenburg seine Corona-Regeln bereits am 11. Oktober mit der aktualisierten Umgangsverordnung verschärft. Damit hat die Landesregierung einige Aspekte des Bund-Länder-Beschlusses vom 14. Oktober bereits umgesetzt.
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb eines Tages um 153 auf 5.380 erhöht.
Das Land sieht sich in der Pflicht, einen zweiten Lockdown zu verhindern und setzt alles daran, damit Kitas und Schulen offenbleiben können und in den Betrieben gearbeitet werden kann. Das klappt nur, wenn ausnahmslos alle die Regeln befolgen.
Zu den Festlegungen vom 11. Oktober gehören die strengeren Obergrenzen für private Feiern und eine allgemeine Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern auftreten. Ab 50 Neu-infektionen gibt es noch stärkere Begrenzungen.

Mit dem Beschluss vom 14. Oktober werden die bisherigen Brandenburger Festlegungen weiter konkretisiert und auf einige Bereiche ausgeweitet. Über weitere Schritte wird ständig beraten um die bestehende Verordnung entsprechend anzupassen. Momentan gilt: Private Feiern im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 75 Anwesenden sind untersagt.

Ab Inzidenz 35:
- Einführung einer ergänzenden Maskenpflicht in Räumen, aber auch im Freien, wo eine höhere Übertragungsgefahr besteht bzw. Abstände nicht eingehalten werden können (dies ist in Brandenburg bereits größtenteils festgelegt)
- Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen reduzieren
- Private Feiern: mehr als 25 Teilnehmer im privaten Raum und mehr als 50 in öffentlichen oder angemieteten Räumen sind untersagt.

Ab Inzidenz 50:
- Einführung Kontaktbeschränkung im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum auf maximal 10 Personen
Sofern der regionale Anstieg nicht gebremst werden kann, können die Landkreise über die bestehenden Vorgaben hinaus weitere Einschränkungen festlegen(z. B. Kontaktbeschränkungen auf 5 Personen oder 2 Hausstände)

Mit weiteren Beschlüssen der Landesregierung sind weitere Maßnahmen in Planung.

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

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