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22.10.2020

Neue Sportförderung im Landkreis Elbe-Elster ab 2021

neue Antragsformulare stehen hier auf der Homepage des Landkreises zum download
Sportförderung (Bild vor Corona)

Sportförderung (Bild vor Corona)

Die vom Kreistag am 08. Juni 2020 beschlossene neue Sportförderung des Landkreises tritt ab 01.01.2021 in Kraft.

Neben der neuen Richtlinie sind ab sofort auch die neuen Antragsformulare auf unserer Homepage unter dem Stichwort „Sportförderung“ der Suchfunktion zu finden.



Folgende Antragsfristen sind dabei zu beachten:

Im Bereich A - Nachwuchssport hat die Antragstellung bis zum 31.03. eines jeden Jahres zu erfolgen (Ausschlussfrist).

Im Bereich B – Ausbildung von Übungsleitern, Trainern, Schieds- und Kampfrichtern sowie Funktionsträgern hat die Antragsstellung vor dem Beginn der geplanten Ausbildungsmaßnahmen zu erfolgen.

Im Bereich C – Behindertensport hat die Antragstellung bei Anträgen mit einer Antragssumme von bis zu 500,00 € bis spätestens 8 Wochen vor der geplanten Maßnahmen und bei Anträgen mit einer Antragssumme von über 500,00 € bis spätestens 4 Monate vor der geplanten Maßnahme formlos zu erfolgen.

hier geht es zur Sportförderrichtlinie und den neuen Antragsformularen > >

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

Pressestelle
Pressereferent
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-1201
Fax: 03535 46-1239
E-Mail: pressestelle@lkee.de oder Kontaktformular
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