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02.12.2022

Landkreis erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung für zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz gegen die aviäre Influenza

- Geflügelveranstaltungen und mobile Geflügelhändler - 


Der Landkreis Elbe-Elster, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft erlässt am 1. Dezember folgende Tierseuchenallgemeinverfügung für zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz gegen die aviäre Influenza.

Auf Grund der Anordnung zusätzlicher Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 29.11.2022 (Gesch-Z: MDJ-V32-2311/200+18#20995/2022) wird auf der Grundlage der §§ 37 und 38 des Tiergesundheitsgesetz und des § 7 Abs. 5 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) hiermit nachfolgende Allgemeinverfügung erlassen.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung umfasst u.a.:

- Bestimmungen zur Durchführung von Geflügelausstellungen, -märkte und -veranstaltungen (hier: „Veranstaltung“)

Den Wortlaut der gesamten Tierseuchenallgemeinverfügung für zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz gegen die aviäre Influenza finden Sie hier.

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Herr Torsten Hoffgaard

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