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Überwachung des Viehverkehrs

Unter tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten werden Viehhandel, Viehhandelsunternehmen sowie Viehmärkte und Viehausstellungen überprüft.

Wenn Sie eine Veranstaltung mit Tieren duchführen wollen, können Sie diese mit dem folgenden Formular anmelden:

Anzeige einer Veranstaltung mit Tieren

Hinweise zur Kennzeichnung von Tieren:

Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen haben außerdem darauf zu achten, dass Tiere der genannten Tierarten mit Ohrmarken gekennzeichnet sind und auch nur mit eingezogenen Ohrmarken in bzw. aus einen Bestand verbracht werden dürfen. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bei Rindern sind die Zu- und Abgänge, bei Schafen, Ziegen und Schweinen die Zugänge dem Landeskontrollverband Berlin-Brandenburg eV innerhalb von sieben Tagen zu melden.

Halter von Equiden (Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen) haben ihre Tiere, welche nach dem 30.06.2009 geboren wurden, mittels Implantation eines amtlich zugelassenen Transponders in Verbindung mit der Ausstellung eines Equidenpasses innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt zu kennzeichnen. Für vor dem 01.07.2009 geborenen Equiden reicht die Ausstellung eines Equidenpasses.

Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden sowie Geflügelhalter mit mehr als 100 Stück Geflügel haben ein Bestandsregister zu führen. Darin sind Angaben zum Zu- bzw. Abgangsdatum, Name und Anschrift des Vorbesitzers bzw. Übernehmers sowie bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen die Ohrmarkennummer, bei Equiden die Equidenpassnummer sowie bei Geflügel der Name und die Anschrift des Transporteurs zu machen.

Bei der Übergabe von Schweinen, Schafen und Ziegen ist dem Empfänger ein Begleitpapier auszuhändigen.

Hinweise zur Haltung von Tieren:

Links zum Landeskontrollverband Berlin-Brandenburg eV

Tierkennzeichnung

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